Verkehrswertgutachten Baugesetzbuch in Künzing: Was § 194 BauGB für Eigentümer bedeutet
Wer in Künzing eine Immobilie verkaufen, vererben, aus einer Ehe herauslösen oder gegenüber einer Behörde bewerten lassen möchte, stößt früher oder später auf den Begriff Verkehrswertgutachten – und auf einen Satz, der in vielen Unterlagen auftaucht, aber selten erklärt wird: die gesetzliche Grundlage nach dem Baugesetzbuch. Tatsächlich ist der Verkehrswert kein frei verhandelbarer Marketingbegriff, sondern eine Rechtsgröße mit einer festen Definition in § 194 BauGB. Wer verstehen will, warum ein Gutachten so aufgebaut ist, wie es aufgebaut ist, und warum eine fachgerecht erstellte Wertermittlung mehr leistet als eine kostenlose Online-Schätzung, kommt an dieser Vorschrift nicht vorbei. Dieser Beitrag erklärt für Eigentümer in Künzing und dem Landkreis Deggendorf, was § 194 BauGB konkret regelt, wie ein Verkehrswertgutachten darauf aufbaut, welche Verfahren dabei zum Einsatz kommen und in welchen Lebenslagen ein solches Gutachten sinnvoll beauftragt wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB gesetzlich definiert – er bezeichnet den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse erzielt werden würde.
- Ein Verkehrswertgutachten übersetzt diese gesetzliche Definition in ein nachvollziehbares, methodisch begründetes Zahlenwerk für ein konkretes Objekt.
- Die Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) konkretisiert § 194 BauGB und legt fest, mit welchen Verfahren – Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren – der Verkehrswert ermittelt wird.
- Für Künzing und das Umland im Landkreis Deggendorf ist der zuständige Gutachterausschuss relevant, unter anderem für die Ableitung von Bodenrichtwerten als Orientierungsgröße.
- Ein Verkehrswertgutachten kann je nach Anlass bei Verkauf, Erbschaft, Schenkung, Scheidung oder gegenüber Behörden als Entscheidungsgrundlage dienen – es ersetzt jedoch keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
- Die konkreten Kosten eines Gutachtens lassen sich erst nach einer kurzen Prüfung der Immobilie und des Bewertungsanlasses sinnvoll einschätzen.
Was ein Verkehrswertgutachten überhaupt ist
Ein Verkehrswertgutachten ist ein schriftliches, methodisch nachvollziehbares Dokument, das den Verkehrswert einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag ermittelt und begründet. Es beschreibt das Objekt, dokumentiert die herangezogenen Daten, benennt das angewendete Wertermittlungsverfahren und legt offen, welche Annahmen und Korrekturen in das Ergebnis eingeflossen sind. Diese Nachvollziehbarkeit unterscheidet ein Gutachten von einer bloßen Zahl: Eine Behörde, ein Gericht oder eine andere Partei kann die einzelnen Schritte prüfen und nachvollziehen, wie der Wert zustande gekommen ist.
Abgrenzung zu Kurzgutachten und Online-Wertrechnern
Kostenlose Online-Wertrechner arbeiten in der Regel mit statistischen Vergleichsdaten und ohne Objektbesichtigung. Sie können eine erste grobe Orientierung liefern, ersetzen jedoch keine fachgerechte Begutachtung, da individuelle Besonderheiten des Objekts – Zustand, Modernisierungsgrad, Grundrisszuschnitt, Lagebesonderheiten – unberücksichtigt bleiben. Ein Kurzgutachten wiederum fasst die Werteinschätzung knapper zusammen als ein ausführliches Verkehrswertgutachten und eignet sich für Anlässe, bei denen eine kompakte Einschätzung ausreicht, etwa für eine erste interne Orientierung. Für die Vorlage bei Behörden, Gerichten oder im Rahmen von Erbauseinandersetzungen ist dagegen regelmäßig ein ausführliches Gutachten mit vollständiger Verfahrensdokumentation erforderlich.
Abgrenzung zur Maklerschätzung
Eine Maklereinschätzung orientiert sich häufig am aktuell erzielbaren Verkaufspreis aus Vermarktungssicht und wird von Maklern im Rahmen der Objektaufnahme erstellt. Sie folgt nicht notwendigerweise der Systematik der ImmoWertV und wird von Finanzamt, Gericht oder Bank in der Regel nicht in gleicher Weise anerkannt wie ein Gutachten eines Sachverständigen für Immobilienbewertung. Für steuerliche, gerichtliche oder vergleichbar formale Anlässe ist deshalb ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB der sachlich passendere Weg.
§ 194 BauGB: die gesetzliche Grundlage des Verkehrswerts
Der Verkehrswert ist keine Erfindung der Immobilienbranche, sondern eine Rechtsgröße. § 194 BauGB definiert ihn wörtlich so: “Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.”
Diese Definition enthält mehrere Bausteine, die für ein Gutachten entscheidend sind:
- Stichtagsbezug: Der Verkehrswert bezieht sich immer auf einen konkreten Zeitpunkt. Marktveränderungen vor oder nach diesem Stichtag bleiben für die Bewertung grundsätzlich außen vor.
- Gewöhnlicher Geschäftsverkehr: Zugrunde gelegt wird ein normaler, freier Markt – kein Notverkauf unter Zeitdruck und keine Verkaufssituation mit außergewöhnlichem Verhandlungsdruck.
- Rechtliche Gegebenheiten und tatsächliche Eigenschaften: Grundbuchbelastungen, Baurecht, Nutzungsmöglichkeiten, Zustand, Baujahr, Ausstattung und Lage fließen in die Bewertung ein.
- Ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse: Ein besonders emotionaler Käufer, ein familiärer Vorzugspreis oder eine erzwungene Verkaufssituation verändern den gesetzlichen Verkehrswert nicht – er bleibt eine objektivierte Größe.
Für Eigentümer in Künzing bedeutet das in der Praxis: Ein Verkehrswertgutachten blendet subjektive Faktoren wie persönliche Verbundenheit mit dem Elternhaus oder einen besonders eiligen Verkaufswunsch bewusst aus und liefert stattdessen eine Einschätzung, die sich an objektivierbaren Marktverhältnissen orientiert.
Von § 194 BauGB zur ImmoWertV: wie der Verkehrswert methodisch ermittelt wird
§ 194 BauGB legt fest, was der Verkehrswert ist – die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) regelt, wie er methodisch hergeleitet wird. Sie beschreibt die zulässigen Wertermittlungsverfahren, die Berücksichtigung von Lage- und Zustandsmerkmalen sowie die Ableitung von Anpassungsfaktoren. Ein Sachverständiger wählt je nach Objektart und Datenlage eines oder mehrere der folgenden Verfahren.
Vergleichswertverfahren
Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet. Es eignet sich besonders für Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke, bei denen ausreichend Vergleichsdaten vorliegen, etwa über die Kaufpreissammlung des zuständigen Gutachterausschusses. Abweichungen in Lage, Größe, Zuschnitt oder Ausstattung werden über Zu- und Abschläge berücksichtigt.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren kommt vor allem bei vermieteten oder grundsätzlich zur Vermietung geeigneten Objekten zur Anwendung. Es leitet den Wert aus den nachhaltig erzielbaren Erträgen ab, abzüglich Bewirtschaftungskosten und unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer des Gebäudes. Für Mehrfamilienhäuser, vermietete Einzelobjekte oder gemischt genutzte Gebäude ist dieses Verfahren häufig die methodisch passende Wahl.
Sachwertverfahren
Beim Sachwertverfahren wird der Wert aus den Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterswertminderung zuzüglich Bodenwert ermittelt. Es wird typischerweise für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser angewendet, bei denen kaum Vergleichskaufpreise oder Ertragsdaten vorliegen – ein Szenario, das im ländlich geprägten Künzing für viele Objekte zutreffend ist, etwa bei individuell errichteten Wohnhäusern oder ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen.
Gutachterausschüsse, Bodenrichtwerte und ihre Bedeutung für Künzing
Für die Ableitung von Vergleichsdaten und Bodenrichtwerten sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zuständig, die auf Basis der tatsächlichen Kaufpreise in ihrem Zuständigkeitsbereich – für Künzing der Bereich des Landkreises Deggendorf – Richtwerte ableiten. Ein Bodenrichtwert ist dabei ausdrücklich kein individueller Grundstückswert, sondern ein durchschnittlicher Lagewert für eine abgegrenzte Bodenrichtwertzone mit überwiegend gleichartiger Nutzung. Der tatsächliche Wert eines konkreten Grundstücks in Künzing kann davon abweichen, abhängig von Zuschnitt, Erschließungszustand, Altlasten, Grunddienstbarkeiten oder individuellen Lagevorteilen und -nachteilen.
Für ein Verkehrswertgutachten bedeutet das: Der Bodenrichtwert kann als eine von mehreren Orientierungsgrößen in die Bewertung einfließen, ersetzt aber nicht die individuelle Prüfung des konkreten Grundstücks. Belastbare aktuelle Bodenrichtwertdaten für das jeweilige Objekt werden im Rahmen der Gutachtenerstellung bei der zuständigen Stelle abgefragt, statt pauschal übernommen zu werden.
Wann Eigentümer in Künzing ein Verkehrswertgutachten nach dem Baugesetzbuch benötigen
Der Bedarf für ein fachgerechtes Verkehrswertgutachten ergibt sich aus sehr unterschiedlichen Lebenssituationen. Gemeinsam ist diesen Anlässen, dass eine belastbare, nach § 194 BauGB begründete Werteinschätzung gefragt ist – nicht nur eine grobe Schätzung.
Kauf und Verkauf
Vor einem Verkauf oder Erwerb kann ein Verkehrswertgutachten Klarheit über die realistische Preisgrundlage schaffen, insbesondere wenn Käufer und Verkäufer sich nicht ohne weiteres auf einen Preis einigen oder wenn ein Objekt Besonderheiten aufweist, die sich online nicht sinnvoll einordnen lassen, etwa ein Resthof mit Nebengebäuden oder ein Grundstück mit gemischter Nutzung.
Erbschaft und Erbauseinandersetzung
Bei mehreren Erben ist ein unabhängig ermittelter Wert häufig die Grundlage für eine faire Aufteilung oder Auszahlung von Miterben. Gegenüber dem Finanzamt kann ein Gutachten unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach § 198 BewG als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, wenn der vom Finanzamt angesetzte Wert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. Dieser Aspekt wird in eigenen, vertiefenden Beiträgen gesondert behandelt.
Scheidung und Vermögensauseinandersetzung
Im Rahmen einer Scheidung oder Trennung kann der Wert einer gemeinsamen Immobilie Grundlage für den Zugewinnausgleich oder eine Auszahlung sein. Ein nach § 194 BauGB erstelltes Gutachten liefert hier eine Grundlage, die beide Seiten nachvollziehen können, statt sich auf widersprüchliche eigene Einschätzungen zu verlassen.
Vorlage bei Gericht oder Behörden
In gerichtlichen Auseinandersetzungen, bei Betreuungs- oder Nachlassverfahren oder im Zusammenhang mit Finanzierungsfragen kann ein Verkehrswertgutachten eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen. Welche Stelle ein konkretes Gutachten im Einzelfall anerkennt, hängt von den jeweiligen Anforderungen ab und sollte im Zweifel vorab mit der zuständigen Stelle oder einem Rechtsanwalt beziehungsweise Steuerberater geklärt werden.
Ablauf eines Verkehrswertgutachtens: von der Anfrage bis zum fertigen Dokument
Der Ablauf folgt in der Praxis einem klar strukturierten Schema, auch wenn der Umfang je nach Objekt und Anlass variiert.
- Erstkontakt und Klärung des Anlasses: Zunächst wird geklärt, wofür das Gutachten benötigt wird – diese Information beeinflusst den erforderlichen Umfang und die Darstellung.
- Unterlagenprüfung: Grundbuchauszug, Lageplan, Baupläne, Wohn- und Nutzflächenberechnung, gegebenenfalls Mietverträge werden gesichtet.
- Ortstermin: Bei einem ausführlichen Gutachten erfolgt eine Besichtigung vor Ort, bei der Zustand, Ausstattung, Modernisierungsgrad und Besonderheiten dokumentiert werden.
- Verfahrensauswahl: Je nach Objektart wird das methodisch passende Verfahren – Vergleichswert-, Ertrags- oder Sachwertverfahren – ausgewählt oder kombiniert.
- Datenrecherche: Vergleichsdaten, Bodenrichtwerte und marktübliche Kennwerte werden bei den zuständigen Stellen abgefragt.
- Berechnung und Begründung: Der Wert wird rechnerisch hergeleitet und schriftlich begründet, einschließlich aller angesetzten Zu- und Abschläge.
- Fertigstellung des Gutachtens: Das Dokument wird in schriftlicher Form übergeben und kann bei Bedarf gegenüber Dritten vorgelegt werden.
Welche Unterlagen für ein Verkehrswertgutachten in Künzing wichtig sind
Je vollständiger die Unterlagen zu Beginn vorliegen, desto reibungsloser lässt sich das Gutachten erstellen. Dazu zählen typischerweise:
| Unterlage | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Aktueller Grundbuchauszug | Zeigt Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Wegerechte und Dienstbarkeiten |
| Lageplan / Flurkarte | Grundlage für Grundstückszuschnitt und Grenzverläufe |
| Baupläne / Grundrisse | Erforderlich zur Berechnung von Wohn- und Nutzfläche |
| Baubeschreibung / Baujahr | Wichtig für Alterswertminderung im Sachwertverfahren |
| Nachweise zu Modernisierungen | Beeinflussen Zustand und Restnutzungsdauer |
| Mietverträge (falls vermietet) | Grundlage für das Ertragswertverfahren |
| Energieausweis | Liefert zusätzliche Informationen zum energetischen Zustand |
Liegen einzelne Unterlagen nicht vor, lässt sich ein Großteil davon im Rahmen der Gutachtenerstellung nachbeschaffen oder vor Ort erfassen – ein vollständiger Unterlagensatz beschleunigt den Ablauf jedoch erheblich.
Künzing und das Umland: regionale Besonderheiten bei der Wertermittlung
Künzing liegt im Landkreis Deggendorf südlich der Donau, am östlichen Rand des Gäubodens im Übergang zum Donau-Wald-Raum. Diese Lage bringt für die Immobilienbewertung eine typische Objektmischung mit sich: landwirtschaftlich geprägte Anwesen und ehemalige Resthöfe stehen neben neueren Einfamilienhaus-Siedlungen und einzelnen Gewerbeobjekten. Für die Wertermittlung ist diese Vielfalt relevant, weil sich etwa ein ehemaliger Resthof mit Nebengebäuden kaum über dieselben Vergleichsdaten bewerten lässt wie ein typisiertes Einfamilienhaus aus den 1990er-Jahren. Bei landwirtschaftlich geprägten Objekten spielt häufig eine differenzierte Betrachtung von Wohnteil, Wirtschaftsgebäuden und landwirtschaftlich genutzter Fläche eine Rolle, da unterschiedliche Nutzungsarten unterschiedliche Wertansätze erfordern.
Gleichzeitig gilt für die Region: Künzing gehört zum Tätigkeitsgebiet rund um Deggendorf, ohne dass daraus ein eigener Büro-Standort am Ort abgeleitet werden sollte. Die Begutachtung erfolgt im Rahmen eines vereinbarten Ortstermins, unabhängig davon, ob am Ort selbst eine Geschäftsstelle besteht.
Warum die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 bei einem Verkehrswertgutachten eine Rolle spielt
Die Bezeichnung “Sachverständiger” ist im Bereich der Immobilienbewertung nicht generell geschützt. Für Eigentümer ist deshalb relevant, woran sich die fachliche Qualifikation des Gutachtenerstellers tatsächlich festmachen lässt. Kenneth Kooter B.A. ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Diese Norm regelt die Zertifizierung von Personen und prüft dabei Fachwissen, praktische Erfahrung und die Einhaltung eines dokumentierten, nachvollziehbaren Bewertungsverfahrens – die Zertifizierung ist zeitlich befristet und wird in regelmäßigen Abständen überwacht.
Wichtig für die korrekte Einordnung: Die Zertifizierungsstelle zertifiziert die Person, während eine Akkreditierungsstelle wie die DAkkS die Zertifizierungsstelle selbst akkreditiert – die DAkkS zertifiziert nicht unmittelbar einzelne Sachverständige. Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 kann bei entsprechender Qualifikation wesentliche gesetzliche Anforderungen erfüllen und ist insbesondere im Zusammenhang mit § 198 Abs. 2 BewG von Bedeutung, wonach regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen kann, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist. Eine pauschale Anerkennungsgarantie gegenüber jeder Behörde, Bank oder jedem Gericht lässt sich daraus jedoch nicht ableiten – die Prüfung erfolgt im Einzelfall.
Kosten eines Verkehrswertgutachtens nach dem Baugesetzbuch
Pauschale Preislisten für Verkehrswertgutachten sind wenig aussagekräftig, da die Kosten von mehreren Faktoren abhängen: der Objektart und -größe, der Anzahl der zu bewertenden Einheiten, dem Bewertungsanlass, dem Umfang der bereits vorliegenden Unterlagen und dem Aufwand für den Ortstermin sowie dem angestrebten Umfang des Gutachtens – ein Kurzgutachten erfordert weniger Aufwand als ein ausführliches, gerichtsfestes Gutachten mit vollständiger Verfahrensdokumentation. Die konkreten Kosten lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie und des Bewertungsanlasses einschätzen.
Typische Irrtümer rund um § 194 BauGB und Verkehrswertgutachten
- “Der Bodenrichtwert ist der Grundstückswert.” Tatsächlich ist der Bodenrichtwert ein durchschnittlicher Lagewert für eine Zone, kein individueller Wert für ein konkretes Grundstück.
- “Online-Wertrechner liefern denselben Wert wie ein Gutachten.” Online-Rechner arbeiten ohne Objektbesichtigung mit statistischen Durchschnittswerten und bilden individuelle Besonderheiten nicht ab.
- “Jedes Gutachten wird vom Finanzamt automatisch anerkannt.” Die Anerkennung hängt von der Qualifikation des Gutachtenerstellers und der methodischen Nachvollziehbarkeit ab und wird im Einzelfall geprüft.
- “Ein höherer emotionaler Wert erhöht den Verkehrswert.” § 194 BauGB schließt ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse ausdrücklich aus der Bewertung aus.
- “Der Verkehrswert ist immer gleich dem späteren Verkaufspreis.” Der tatsächlich erzielte Preis kann je nach Marktlage, Verhandlung und Vermarktungsdauer vom gutachterlich ermittelten Verkehrswert abweichen.
Häufige Fragen
Was regelt § 194 BauGB genau?
§ 194 BauGB definiert den Verkehrswert (Marktwert) als den Preis, der zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten, tatsächlichen Eigenschaften, sonstigen Beschaffenheit und Lage des Objekts erzielt werden würde, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Diese Vorschrift ist die zentrale gesetzliche Grundlage für jedes Verkehrswertgutachten in Deutschland.
Wie unterscheidet sich der Verkehrswert vom späteren Verkaufspreis?
Der Verkehrswert ist eine zum Stichtag gutachterlich ermittelte, objektivierte Größe. Der tatsächlich erzielte Verkaufspreis entsteht im realen Verhandlungsprozess und kann je nach Nachfrage, Vermarktungsdauer, Verhandlungsgeschick und individueller Käufersituation vom Verkehrswert abweichen, ohne dass dies die rechtliche Gültigkeit des Gutachtens infrage stellt.
Welche Rolle spielt die ImmoWertV neben § 194 BauGB?
Während § 194 BauGB den Verkehrswert definiert, konkretisiert die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), mit welchen Verfahren – Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren – dieser Wert methodisch hergeleitet wird, und wie Lage- und Zustandsmerkmale dabei zu berücksichtigen sind.
Welches Wertermittlungsverfahren passt zu meiner Immobilie in Künzing?
Das passende Verfahren richtet sich nach Objektart und Datenlage: Für Eigentumswohnungen und Grundstücke mit ausreichenden Vergleichsdaten eignet sich häufig das Vergleichswertverfahren, für vermietete Objekte das Ertragswertverfahren und für individuell errichtete, selbstgenutzte Häuser oder ehemalige landwirtschaftliche Anwesen oft das Sachwertverfahren. Ein Sachverständiger prüft dies im Einzelfall.
Ist ein Bodenrichtwert dasselbe wie der Wert meines Grundstücks?
Nein. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Orientierungswert für eine abgegrenzte Bodenrichtwertzone. Der tatsächliche Wert eines konkreten Grundstücks kann aufgrund von Zuschnitt, Erschließung, Lagebesonderheiten oder individuellen Eigenschaften davon abweichen und wird im Gutachten gesondert ermittelt.
Wird ein Verkehrswertgutachten vom Finanzamt automatisch anerkannt?
Eine pauschale, automatische Anerkennung lässt sich nicht zusichern. Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall durch die zuständige Behörde.
Wie lange ist ein Verkehrswertgutachten gültig?
Da sich der Verkehrswert auf einen konkreten Stichtag bezieht, verliert er mit zunehmendem zeitlichem Abstand an Aussagekraft, insbesondere bei veränderten Marktverhältnissen. Für aktuelle Anlässe wie Verkauf, Finanzamtsvorlage oder gerichtliche Verfahren wird deshalb regelmäßig ein möglichst aktueller Stichtag gewählt.
Benötige ich für ein ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen ein anderes Gutachten als für ein normales Einfamilienhaus?
Die gesetzliche Grundlage nach § 194 BauGB bleibt dieselbe, die methodische Herangehensweise kann sich jedoch unterscheiden. Bei gemischt genutzten Anwesen mit Wohnteil, Wirtschaftsgebäuden und landwirtschaftlicher Fläche sind häufig differenzierte Wertansätze für die einzelnen Nutzungsarten erforderlich, die ein Sachverständiger im Rahmen des Ortstermins erfasst.
Kann ich ein Verkehrswertgutachten auch ohne konkreten Verkaufswunsch beauftragen?
Ja. Verkehrswertgutachten werden nicht nur für einen unmittelbar geplanten Verkauf erstellt, sondern auch für Erbauseinandersetzungen, Vermögensübersichten, die Vorlage bei Behörden oder Banken sowie zur allgemeinen Orientierung über den aktuellen Wert einer Immobilie beauftragt.
Nächste Schritte für Eigentümer in Künzing
Wer in Künzing ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB benötigt, sollte zunächst den konkreten Anlass klären – Verkauf, Erbauseinandersetzung, Scheidung oder Vorlage bei einer Behörde beeinflussen den sinnvollen Umfang des Gutachtens. Im zweiten Schritt lohnt sich das Zusammenstellen vorhandener Unterlagen wie Grundbuchauszug, Baupläne und Nachweise zu Modernisierungen. Im dritten Schritt kann ein unverbindliches Gespräch mit einem zertifizierten Sachverständigen klären, welches Wertermittlungsverfahren für das jeweilige Objekt methodisch passt und welcher Aufwand für den Ortstermin realistisch ist. Weitere Informationen zu KTC Immobilien und den Leistungen rund um die Immobilienbewertung finden Interessierte auf der Startseite von KTC Immobilien.
Über den Autor
Kenneth Kooter ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und bei KTC Immobilien für professionelle Immobilienbewertungen tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für unterschiedliche private, steuerliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. KTC Immobilien ist insbesondere in Regensburg, Deggendorf, Nürnberg und weiteren Regionen Bayerns tätig.
