Zertifizierter Immobiliengutachter DIN EN ISO/IEC 17024 in Bernried: Worauf es bei der Gutachterauswahl ankommt

Zertifizierter Immobiliengutachter DIN EN ISO/IEC 17024 in Bernried: Worauf es bei der Gutachterauswahl ankommt

Eine Erbengemeinschaft in Bernried steht vor einer Hofstelle, die seit drei Generationen im Familienbesitz ist, und muss sich innerhalb weniger Wochen auf einen Wert einigen – für die Erbschaftsteuererklärung, für die Auseinandersetzung unter den Erben oder für den anstehenden Verkauf. Drei Angebote liegen auf dem Tisch: ein Makler, der “kostenlos” eine Werteinschätzung verspricht, ein freier Gutachter ohne erkennbare Qualifikation und ein Sachverständiger, der mit der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 wirbt. Für Laien ist auf den ersten Blick kaum erkennbar, worin sich diese drei Angebote tatsächlich unterscheiden – und welches davon im Zweifel vor dem Finanzamt, einer Bank oder einem Gericht Bestand hat.

Dieser Beitrag ordnet die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Eigentümer, Erben und andere Beteiligte in Bernried fachlich ein: was sie konkret bescheinigt, wie sie sich von anderen Qualifikationswegen unterscheidet, bei welchen Bewertungsanlässen sie in der Praxis relevant wird und worauf bei der Beauftragung eines Sachverständigen zu achten ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • DIN EN ISO/IEC 17024 ist die internationale Norm für die Zertifizierung von Personen, nicht von Unternehmen. Zertifiziert wird eine einzelne Person mit ihrer fachlichen Kompetenz, nicht ein Betrieb.
  • Die Zertifizierung ist zeitlich befristet und wird regelmäßig durch die Zertifizierungsstelle überwacht; sie ist damit keine einmalige Auszeichnung, sondern ein fortlaufend geprüfter Qualifikationsnachweis.
  • Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist.
  • Für Bernried mit seinen Hofstellen, Resthöfen und landwirtschaftlichen Nebengebäuden ist neben der formalen Qualifikation auch die Erfahrung mit dieser speziellen Bebauung relevant.
  • Eine Zertifizierung ersetzt keine Garantie auf Anerkennung durch Finanzamt, Bank oder Gericht im Einzelfall – sie ist ein belastbares Qualifikationsmerkmal, über dessen Gewicht die jeweilige Stelle im konkreten Fall entscheidet.
  • Kenneth Kooter B.A. ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und in Niederbayern, unter anderem im Landkreis Deggendorf, tätig.

Warum die Zertifizierung bei der Gutachterauswahl in Bernried überhaupt eine Rolle spielt

Die Berufsbezeichnung “Immobiliengutachter” ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Wer ein Gutachten erstellen und verkaufen möchte, benötigt dafür formal keine bestimmte Ausbildung und keine Zulassung. Für Eigentümer bedeutet das in der Praxis: Zwischen einer fundierten Wertermittlung und einer unqualifizierten Schätzung liegt oft kein äußerlich erkennbarer Unterschied – beide können als “Gutachten” bezeichnet werden.

Genau hier setzen Qualifikationsnachweise an, die von unabhängigen Stellen vergeben werden. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch Industrie- und Handelskammern ist der traditionelle Weg; die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist der international standardisierte, seit Jahren etablierte zweite Weg. Beide verfolgen dasselbe Ziel: Eigentümern, Finanzämtern, Banken und Gerichten eine objektiv überprüfbare Grundlage dafür zu geben, dass die Person, die das Gutachten erstellt, über die notwendige Fachkunde verfügt.

Für eine Erbengemeinschaft oder einen einzelnen Eigentümer in Bernried ist diese Unterscheidung keine akademische Frage, sondern hat unmittelbar praktische Folgen: Ein Gutachten, dessen fachliche Grundlage nicht nachvollziehbar belegt ist, kann im Zweifel infrage gestellt werden – mit der Folge, dass der gesamte Bewertungsprozess erneut beginnt.

DIN EN ISO/IEC 17024: Was eine Personenzertifizierung ist und was sie beweist

DIN EN ISO/IEC 17024 ist eine internationale Norm, die allgemeine Anforderungen an Stellen festlegt, die Personen zertifizieren. Die Norm selbst bewertet keine Immobilien – sie regelt, wie eine Zertifizierungsstelle vorgehen muss, damit die von ihr ausgestellten Zertifikate verlässlich, nachvollziehbar und vergleichbar sind.

Fachkompetenz, Prüfung und persönliche Eignung

Eine Zertifizierung nach dieser Norm setzt in der Regel ein mehrstufiges Prüfungsverfahren voraus: den Nachweis einschlägiger Vorbildung und Berufserfahrung, eine theoretische Prüfung zu Bewertungsverfahren, rechtlichen Grundlagen und Normen sowie häufig eine Fachgesprächs- oder Gutachtenprüfung, in der die praktische Anwendung des Wissens beurteilt wird. Geprüft wird damit nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch die Fähigkeit, dieses Wissen in einem belastbaren, nachvollziehbaren Gutachten umzusetzen.

Befristung und Überwachung (Rezertifizierung)

Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist nicht unbefristet gültig. Sie wird für einen festgelegten Zeitraum ausgestellt und muss danach durch eine Rezertifizierung erneuert werden. In der Zwischenzeit kann die Zertifizierungsstelle die zertifizierte Person überwachen, etwa durch die Prüfung vorgelegter Gutachten oder den Nachweis von Fortbildungen. Dieser fortlaufende Charakter unterscheidet die Zertifizierung von einem einmalig erworbenen Abschluss oder Titel, der nach seiner Verleihung nicht mehr überprüft wird.

Sachverständiger, Zertifizierungsstelle, Akkreditierungsstelle: wer prüft eigentlich wen

In Gesprächen mit Eigentümern werden diese drei Begriffe häufig durcheinandergebracht. Eine saubere Trennung hilft, Werbeaussagen richtig einzuordnen:

  • Der Sachverständige ist die Person, die das Gutachten erstellt – im Fall von Kenneth Kooter B.A. als Sachverständiger für Immobilienbewertung.
  • Die Zertifizierungsstelle prüft diese Person und stellt bei erfolgreichem Verfahren das Personenzertifikat aus.
  • Die Akkreditierungsstelle, in Deutschland die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle), prüft wiederum die Zertifizierungsstelle selbst – also nicht die einzelne Gutachterin oder den einzelnen Gutachter, sondern die Kompetenz der Stelle, die Zertifizierungen ausstellt.

Die häufig zu lesende Aussage, ein Unternehmen oder eine Person sei “von der DAkkS zertifiziert”, ist fachlich ungenau: Die DAkkS akkreditiert Zertifizierungsstellen, sie zertifiziert nicht direkt Personen. Wer diesen Unterschied kennt, kann Werbeaussagen potenzieller Gutachter präziser einordnen.

Zertifizierter Gutachter oder öffentlich bestellter Sachverständiger: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Neben der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 existiert der traditionelle Weg der öffentlichen Bestellung und Vereidigung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer. Beide Qualifikationswege verfolgen ein vergleichbares Ziel, unterscheiden sich aber in Verfahren und Trägerschaft.

Merkmal Öffentliche Bestellung (IHK) Zertifizierung (DIN EN ISO/IEC 17024)
Trägerschaft Industrie- und Handelskammer Akkreditierte Zertifizierungsstelle
Rechtlicher Rahmen Sachverständigenordnung der Kammer Internationale Norm
Gültigkeit Bis zum Widerruf der Bestellung Befristet, mit Rezertifizierung
Prüfungsinhalt Fachkunde, persönliche Eignung Fachkunde, persönliche Eignung, Verfahren

Gesetzlich werden beide Wege in § 198 Abs. 2 BewG ausdrücklich nebeneinander anerkannt: Als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig das Gutachten einer Person dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist. Für Eigentümer bedeutet das: Keiner der beiden Wege ist dem anderen formal übergeordnet, beide erfüllen die gesetzliche Anforderung an eine qualifizierte Person.

Bewertungsanlässe, bei denen die Zertifizierung in der Praxis zählt

Die Zertifizierung entfaltet ihre praktische Bedeutung vor allem dort, wo ein Dritter – eine Behörde, eine Bank oder ein Gericht – die fachliche Grundlage eines Gutachtens beurteilen muss.

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Der Verkehrswert (Marktwert) ist nach § 194 BauGB der Preis, der zu einem bestimmten Zeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Ein Verkehrswertgutachten kann bei Verkauf, Kauf, Finanzierung oder Vermögensauseinandersetzung als Entscheidungsgrundlage dienen.

Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt (§ 198 BewG)

Setzt das Finanzamt bei einer Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung einen Wert nach dem typisierten Verfahren des Bewertungsgesetzes an, der aus Sicht des Eigentümers über dem tatsächlich erzielbaren Wert liegt, kann ein Gutachten nach § 198 Abs. 2 BewG als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts vorgelegt werden. Entscheidend ist dabei die Qualifikation der gutachtenerstellenden Person entsprechend der oben genannten gesetzlichen Formulierung.

Erbschaft, Erbengemeinschaften und Schenkung

Bei mehreren Erben ist ein neutraler, nachvollziehbarer Wert oft die Voraussetzung dafür, dass sich eine Erbengemeinschaft überhaupt einigen kann – etwa wenn ein Miterbe die Immobilie übernehmen und die anderen auszahlen möchte. Ein zertifiziertes Gutachten kann hier als gemeinsame Verhandlungsgrundlage dienen, auf die sich alle Beteiligten unabhängig von ihren jeweiligen Interessen beziehen können.

Scheidung und Vermögensauseinandersetzung

Im Zugewinnausgleich wird der Wert einer gemeinsamen oder einer im Alleineigentum stehenden Immobilie zu zwei Stichtagen benötigt. Auch hier kann ein unabhängiges Gutachten dazu beitragen, dass sich beide Seiten auf eine Zahl verständigen, statt über unterschiedliche Werteinschätzungen zu streiten.

Bernried im Landkreis Deggendorf: Besonderheiten für die Wertermittlung vor Ort

Bernried liegt im Landkreis Deggendorf im Perlbachtal, am Übergang zwischen dem Gäuboden und den südlichen Ausläufern des Bayerischen Walds. Die heutige Gemeinde besteht aus den drei ehemals eigenständigen Gemeinden Bernried, Edenstetten und Egg, die 1978 im Zuge der Gebietsreform zusammengeschlossen wurden, und umfasst zahlreiche Ortsteile und Weiler. Diese kleinteilige, ländlich geprägte Siedlungsstruktur unterscheidet Bernried deutlich von den dichter bebauten Städten im Regensburger oder Landshuter Raum.

Hofstellen, Resthöfe und landwirtschaftliche Nebengebäude

Für die Wertermittlung ist diese Struktur relevant: Viele Objekte in Bernried sind Hofstellen oder Resthöfe mit Wohnhaus, Stall- und Scheunengebäuden sowie teilweise noch landwirtschaftlich genutzten Flächen. Für solche gemischten Objekte ist häufig eine Kombination aus Sachwert- und Vergleichswertverfahren erforderlich, bei der Wohngebäude, Nebengebäude und etwaige land- und forstwirtschaftliche Teilflächen getrennt betrachtet und nachvollziehbar zusammengeführt werden müssen. Ein Sachverständiger, der mit dieser Objektart vertraut ist, kann den tatsächlichen Nutzungs- und Erhaltungszustand solcher Gebäude realistischer einordnen als ein Verfahren, das ausschließlich auf standardisierte Vergleichsdaten für Einfamilienhäuser zurückgreift.

Lage zwischen Deggendorf und dem Bayerischen Wald

Bernried gehört zum erweiterten Einzugsgebiet von Deggendorf, ohne unmittelbar an die Stadt anzugrenzen. Für die Wertermittlung bedeutet das: Lagefaktoren wie Entfernung zu Arbeitsplatzzentren, Anbindung an die Bundesstraßen und Nähe zu Naherholungsgebieten im Bayerischen Wald fließen in die Bewertung ein, ohne dass sich daraus pauschale Aussagen über “den” Immobilienwert in der Gemeinde ableiten lassen. Belastbare Bodenrichtwerte für die konkrete Lage liefert der zuständige Gutachterausschuss; ein Bodenrichtwert ist dabei stets nur ein Orientierungswert für Grund und Boden innerhalb einer Bodenrichtwertzone und kann vom individuellen Wert eines konkreten Grundstücks abweichen.

Vereinfachtes Beispiel: Von der ersten Anfrage bis zum fertigen Gutachten

Das folgende Beispiel ist frei konstruiert und dient ausschließlich der Veranschaulichung des typischen Ablaufs, nicht der Darstellung eines realen Falls:

  1. Erstkontakt: Die Erbengemeinschaft schildert den Anlass (Erbschaftsteuererklärung), den Objekttyp (Hofstelle mit Wohnhaus und Nebengebäuden) und den gewünschten Zeitrahmen.
  2. Unterlagenprüfung: Grundbuchauszug, Flurkarte, vorhandene Baupläne, Angaben zu Modernisierungen und – soweit vorhanden – frühere Gutachten oder Einheitswertbescheide werden gesichtet.
  3. Ortstermin: Besichtigung von Wohnhaus und Nebengebäuden, Aufnahme von Zustand, Ausstattung und etwaigen Mängeln, Fotodokumentation.
  4. Auswertung: Anwendung des für den Objekttyp passenden Wertermittlungsverfahrens unter Berücksichtigung von Lage, Zustand und – soweit vorhanden – Bodenrichtwerten.
  5. Gutachtenerstellung: Schriftliche, nachvollziehbare Darstellung von Verfahren, Annahmen und Ergebnis.
  6. Übergabe: Besprechung des Ergebnisses mit den Auftraggebern, auf Wunsch Erläuterung einzelner Bewertungsschritte.

Welche Unterlagen die Begutachtung beschleunigen

Unabhängig vom konkreten Bewertungsanlass lässt sich der Ablauf durch eine gute Vorbereitung spürbar beschleunigen. Hilfreich sind insbesondere:

  • aktueller Grundbuchauszug und Flurkarte,
  • Baupläne beziehungsweise Bauunterlagen, soweit vorhanden,
  • Nachweise über durchgeführte Modernisierungen oder Sanierungen,
  • bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Angaben zu den erzielten Mieten,
  • bei Hofstellen: Angaben zu ehemals oder noch landwirtschaftlich genutzten Flächen und Gebäuden,
  • bei Erbfällen: Erbschein oder Eröffnungsprotokoll sowie der Feststellungsbescheid des Finanzamts, sofern bereits vorhanden.

Liegen diese Unterlagen beim Ortstermin bereits vor, lässt sich der Gesamtaufwand für die Gutachtenerstellung häufig reduzieren.

Was die Zertifizierung bei Finanzamt, Banken und Gerichten leisten kann – und was nicht

Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein belastbares, objektiv überprüfbares Qualifikationsmerkmal. Sie ersetzt jedoch keine automatische Garantie auf Anerkennung im Einzelfall:

  • Ein Finanzamt prüft ein vorgelegtes Gutachten im konkreten Fall inhaltlich und kann bei formalen oder methodischen Mängeln Rückfragen stellen oder den Nachweis zurückweisen – die Qualifikation der gutachtenerstellenden Person ist dabei eine, aber nicht die einzige Voraussetzung für ein belastbares Gutachten.
  • Banken berücksichtigen bei Finanzierungsentscheidungen neben dem Gutachten auch eigene interne Bewertungsrichtlinien.
  • Gerichte würdigen ein Sachverständigengutachten im Rahmen der freien Beweiswürdigung; die Qualifikation der Gutachterin oder des Gutachters ist dabei ein wichtiges, aber kein allein entscheidendes Kriterium.

Seriöse Aussagen bewegen sich deshalb im Bereich von “kann als Nachweis dienen” oder “kann eine wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen” – nicht im Bereich absoluter Zusagen. Wer eine hundertprozentige Anerkennungsgarantie verspricht, verspricht etwas, das sachlich nicht zugesichert werden kann.

Was ein Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen kostet

Pauschale Preisangaben sind bei Immobiliengutachten wenig aussagekräftig, da die Kosten von mehreren Faktoren abhängen: der Art der Immobilie (Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Hofstelle mit mehreren Gebäuden, unbebautes Grundstück), dem Bewertungsanlass, dem Umfang der vorhandenen Unterlagen sowie dem Aufwand für den Ortstermin und die Erstellung des schriftlichen Gutachtens. Eine Hofstelle mit mehreren Nebengebäuden und teilweise landwirtschaftlich genutzten Flächen erfordert in der Regel einen höheren Prüf- und Dokumentationsaufwand als eine einzelne Eigentumswohnung. Die konkreten Kosten lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie und des Bewertungsanlasses einschätzen.

Häufige Fragen zum zertifizierten Immobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 in Bernried

Was bedeutet die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 konkret?

Sie bestätigt, dass eine bestimmte Person ein geregeltes Prüfungsverfahren durchlaufen hat, in dem Fachwissen, praktische Anwendung von Bewertungsverfahren und persönliche Eignung geprüft wurden. Die Zertifizierung bezieht sich auf die Person, nicht auf ein Unternehmen, und ist zeitlich befristet.

Ist ein zertifizierter Immobiliengutachter dasselbe wie ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Nein, es handelt sich um zwei unterschiedliche, aber rechtlich gleichrangig behandelte Qualifikationswege. Die öffentliche Bestellung erfolgt durch eine Industrie- und Handelskammer, die Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. § 198 Abs. 2 BewG nennt beide Wege ausdrücklich nebeneinander.

Erkennt das Finanzamt ein Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen automatisch an?

Eine automatische, hundertprozentige Anerkennung lässt sich seriös nicht zusagen. Das Finanzamt prüft jedes vorgelegte Gutachten inhaltlich; die Qualifikation der gutachtenerstellenden Person nach § 198 Abs. 2 BewG ist eine wesentliche formale Voraussetzung, ersetzt aber nicht die inhaltliche Prüfung des Einzelfalls.

Wie lange ist die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 gültig?

Die Zertifizierung wird für einen befristeten Zeitraum ausgestellt und muss danach im Rahmen einer Rezertifizierung erneuert werden. Während der Laufzeit kann die Zertifizierungsstelle die zertifizierte Person im Rahmen einer Überwachung prüfen.

Welche Unterlagen benötigt der Gutachter für eine Hofstelle in Bernried?

Üblich sind Grundbuchauszug, Flurkarte, vorhandene Baupläne, Angaben zu Modernisierungen sowie – bei noch oder ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen – zusätzliche Angaben zu Nutzung, Gebäudezustand und etwaigen Pachtverhältnissen.

Kann ein zertifizierter Sachverständiger auch von einer Erbengemeinschaft mit mehreren Erben beauftragt werden?

Ja, das ist ein häufiger Anlass. Üblich ist, dass sich die Erbengemeinschaft intern auf eine Beauftragung einigt oder ein von allen akzeptierter Erbe beziehungsweise Nachlassverwalter den Auftrag erteilt; ein neutrales Gutachten kann dann als gemeinsame Verhandlungsgrundlage dienen.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten für eine Immobilie in Bernried?

Das hängt von Objektart, Größe, Bewertungsanlass und Umfang der vorhandenen Unterlagen ab. Eine Hofstelle mit mehreren Gebäuden erfordert in der Regel einen höheren Aufwand als eine einzelne Wohnung. Eine konkrete Einschätzung ist erst nach kurzer Prüfung der Immobilie möglich.

Worin unterscheidet sich ein Gutachten für das Finanzamt von einem Gutachten für eine Bank?

Beide Gutachten können auf denselben fachlichen Grundlagen beruhen, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke: Das Finanzamt interessiert sich für den gemeinen Wert zu einem steuerlichen Stichtag, eine Bank für den Beleihungswert als Grundlage einer Finanzierungsentscheidung. Je nach Zweck können sich Ansatz und Darstellung im Detail unterscheiden.

Wie läuft der Ortstermin bei einem Hof mit mehreren Nebengebäuden ab?

Üblicherweise werden Wohnhaus und sämtliche Nebengebäude (Stall, Scheune, Maschinenhalle und Ähnliches) besichtigt, der Zustand dokumentiert und Besonderheiten wie bauliche Mängel, Umbauten oder Leerstand erfasst. Bei größeren Hofstellen nimmt der Ortstermin entsprechend mehr Zeit in Anspruch als bei einer einzelnen Wohnung.

Muss jeder Miterbe einer Beauftragung einzeln zustimmen?

Das hängt von der internen Organisation der Erbengemeinschaft und den Regelungen im Einzelfall ab. Bei Unklarheiten innerhalb der Erbengemeinschaft empfiehlt sich zusätzlich die Abstimmung mit einem Rechtsanwalt oder Notar, da dies eine rechtliche und keine gutachterliche Frage ist.

Ist ein zertifizierter Immobiliengutachter auch für ein Gerichtsverfahren geeignet?

Ein zertifizierter Sachverständiger kann auch außerhalb eines gerichtlichen Bestellungsverfahrens ein Privatgutachten erstellen, das in ein Verfahren eingebracht werden kann. Ob und in welcher Form ein Gericht im Einzelfall einen gerichtlich bestellten Sachverständigen verlangt, ist eine verfahrensrechtliche Frage, zu der im Zweifel ein Rechtsanwalt beraten sollte.

Nächste Schritte für Eigentümer in Bernried

Wer in Bernried vor der Frage steht, eine Immobilie – ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Hofstelle – bewerten zu lassen, sollte sich vor der Beauftragung nicht allein auf Werbeaussagen verlassen, sondern konkret nachfragen: Welche Qualifikation hat die gutachtenerstellende Person, auf welcher Grundlage wurde sie erteilt, und ist sie für den jeweiligen Bewertungsanlass einschlägig? Im zweiten Schritt lohnt sich ein kurzes Gespräch, in dem Objekt, Anlass und Zeitrahmen geschildert werden, damit sich Aufwand und Ablauf realistisch einschätzen lassen. Weitere Informationen zu KTC Immobilien und den angebotenen Leistungen finden sich unter ktc.bayern.

Autorenbox: Kenneth Kooter ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und bei KTC Immobilien für professionelle Immobilienbewertungen tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für unterschiedliche private, steuerliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. KTC Immobilien ist insbesondere in Regensburg, Deggendorf, Nürnberg und weiteren Regionen Bayerns tätig.

Kenneth Kooter

Ihr DIN EN ISO/IEC 17024 (DAkkS) zertifiziertes Sachverständigenbüro

E-Mail-Adresse

info@ktc-immobilienbewertung.de

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