Wertgutachten Immobilie Obertraubling: Ablauf, Kosten und rechtliche Grundlagen
Ein Wertgutachten für eine Immobilie wird in den seltensten Fällen ohne konkreten Grund beauftragt. Meist steht ein Verkauf an, das Finanzamt hat einen Wert festgesetzt, eine Erbengemeinschaft muss sich einigen, oder eine Bank verlangt eine belastbare Grundlage für eine Finanzierung. Eigentümer in Obertraubling stehen dann vor der Frage, welche Art von Gutachten überhaupt notwendig ist, wer es erstellen darf und mit welchem Aufwand zu rechnen ist.
Dieser Beitrag ordnet ein, was ein Wertgutachten für eine Immobilie leistet, wie es sich von einer kostenlosen Online-Schätzung unterscheidet, welche rechtlichen Grundlagen dahinterstehen und wie der Ablauf einer Beauftragung in Obertraubling und dem erweiterten Landkreis Regensburg typischerweise aussieht.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Wertgutachten ermittelt den Wert einer Immobilie methodisch und dokumentiert das Ergebnis schriftlich – je nach Anlass als Kurzgutachten oder als umfassendes Verkehrswertgutachten.
- Typische Anlässe sind Verkauf, Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Bankfinanzierung und der Nachweis eines niedrigeren Werts gegenüber dem Finanzamt.
- Die Bezeichnung „Gutachter” ist nicht geschützt – aussagekräftiger ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder eine öffentliche Bestellung.
- Rechtliche Grundlage ist unter anderem § 194 BauGB, das den Verkehrswert gesetzlich definiert.
- Für steuerliche Zwecke kann ein Gutachten nach § 198 Abs. 2 BewG als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen.
- Die Kosten hängen von Objektart, Umfang und Bewertungsanlass ab und lassen sich erst nach kurzer Prüfung seriös einschätzen.
Was ein Wertgutachten für eine Immobilie genau ist
Ein Wertgutachten ist die schriftliche, methodisch nachvollziehbare Dokumentation des Werts einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag. Es unterscheidet sich von einer bloßen Preiseinschätzung dadurch, dass es ein anerkanntes Bewertungsverfahren anwendet, die zugrunde liegenden Annahmen offenlegt und damit auch gegenüber Dritten – etwa Finanzamt, Bank, Gericht oder anderen Erben – nachvollziehbar ist.
Kurzgutachten und ausführliches Wertgutachten
In der Praxis wird häufig zwischen einem Kurzgutachten und einem ausführlichen Wertgutachten unterschieden. Ein Kurzgutachten liefert eine kompakte, nachvollziehbar begründete Werteinschätzung und eignet sich etwa für eine erste Orientierung vor einem Verkauf. Ein ausführliches Gutachten dokumentiert Objektdaten, angewendetes Verfahren, Berechnungsschritte und Ergebnis deutlich umfangreicher und wird meist dort verlangt, wo eine hohe Beweiskraft nötig ist – etwa bei Gericht, größeren steuerlichen Sachverhalten oder komplexen Objekten.
Abgrenzung zum Verkehrswertgutachten
Ein Verkehrswertgutachten ist eine besondere, gesetzlich verankerte Form des Wertgutachtens: Es ermittelt den Verkehrswert im Sinne von § 194 BauGB nach einem klar definierten methodischen Vorgehen. Umgangssprachlich wird „Wertgutachten” oft synonym verwendet, tatsächlich ist der Verkehrswert nur einer von mehreren möglichen Wertbegriffen – daneben existieren etwa Beleihungswert, Versicherungswert oder Sachwert, die jeweils einem anderen Zweck dienen.
Abgrenzung zur kostenlosen Online-Bewertung
Kostenlose Online-Tools liefern eine grobe, statistisch abgeleitete Orientierung, ohne den individuellen Zustand, die Ausstattung oder Besonderheiten einer konkreten Immobilie in Obertraubling zu berücksichtigen. Für eine erste Einschätzung können solche Tools nützlich sein, für Finanzamt, Bank oder Gericht reichen sie in aller Regel nicht als Nachweis aus.
Wann Eigentümer in Obertraubling ein Wertgutachten benötigen
Der Bedarf an einem Wertgutachten ergibt sich fast immer aus einer konkreten Lebens- oder Vermögenssituation. Wer die eigene Situation einordnen kann, versteht meist auch besser, welche Gutachtenart tatsächlich passt.
Verkauf oder Kaufentscheidung
Vor einem Verkauf wollen Eigentümer wissen, welcher Preis realistisch erzielbar ist – unabhängig von der Einschätzung eines Maklers, der am Verkaufserfolg mitverdient. Auch bei ungewöhnlichen Objekten, etwa älteren Hofstellen, teilsanierten Häusern oder gemischt genutzten Immobilien, kann ein unabhängiges Wertgutachten helfen, die Preisvorstellung auf eine belastbare Grundlage zu stellen.
Erbschaft und Erbengemeinschaft
Bei einer Erbschaft muss der Wert der Immobilie zum Stichtag für das Finanzamt ermittelt werden. Sind mehrere Erben beteiligt, hilft ein neutrales Wertgutachten zusätzlich dabei, Streit über den anzusetzenden Wert innerhalb der Erbengemeinschaft zu vermeiden, weil alle Beteiligten dieselbe fachliche Grundlage erhalten.
Schenkung an Angehörige
Auch bei einer Schenkung von Immobilienvermögen verlangt das Finanzamt einen Wertansatz. Weicht die eigene Einschätzung deutlich vom typisierten Ansatz der Finanzverwaltung ab, kann ein Wertgutachten als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts vorgelegt werden.
Trennung, Scheidung und Zugewinnausgleich
Bei einer Trennung oder Scheidung mit gemeinsamem Immobilienvermögen ist häufig ein Zugewinnausgleich zu berechnen. Ein unabhängiges Wertgutachten schafft eine Wertgrundlage, die von beiden Seiten akzeptiert werden kann und im Streitfall auch gerichtlich als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden kann.
Finanzierung und Bankgespräche
Banken benötigen für Finanzierungen häufig einen Beleihungswert, der sich vom Verkehrswert unterscheidet. Ein Wertgutachten kann bei Finanzierungsfragen relevant sein, etwa wenn eine bestehende Immobilie beliehen oder eine Anschlussfinanzierung neu verhandelt werden soll.
Weitere steuerliche Anlässe
Neben Erbschaft und Schenkung gibt es weitere steuerliche Anlässe, etwa die Aufteilung eines Kaufpreises auf Grund und Gebäude bei vermieteten Immobilien oder die Frage nach einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer für die Abschreibung. Beide Themen werden im Abschnitt zu den rechtlichen Grundlagen weiter unten vertieft.
Wer ein Wertgutachten erstellen darf: Qualifikation und Zertifizierung
Da nicht jede Werteinschätzung denselben Zweck erfüllt, lohnt sich vor der Beauftragung ein Blick auf Qualifikation und Nachweisbarkeit des Gutachters.
Warum die Bezeichnung „Gutachter” allein wenig aussagt
Anders als etwa bei einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen darf sich grundsätzlich jede Person „Gutachter” nennen, unabhängig von einer nachgewiesenen Qualifikation. Die Bezeichnung allein sagt daher wenig über die tatsächliche fachliche Eignung aus. Aussagekräftiger sind Nachweise wie eine Zertifizierung, eine öffentliche Bestellung oder eine nachvollziehbare fachliche Ausbildung im Bereich der Immobilienbewertung.
Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
Die DIN EN ISO/IEC 17024 ist die maßgebliche internationale Norm für die Zertifizierung von Personen, unter anderem im Bereich der Immobilienbewertung. Eine akkreditierte Zertifizierungsstelle prüft dabei Fachwissen, praktische Erfahrung und die Einhaltung fachlicher Standards und überwacht die Zertifizierung regelmäßig weiter. Kenneth Kooter B.A. ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Wichtig ist die saubere Unterscheidung: Die Zertifizierungsstelle zertifiziert die Person, eine Akkreditierungsstelle wie die DAkkS akkreditiert wiederum die Zertifizierungsstelle – sie zertifiziert nicht direkt einzelne Sachverständige.
Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Neben der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 gibt es den Weg der öffentlichen Bestellung und Vereidigung durch Industrie- und Handelskammern. Beide Wege können eine geprüfte fachliche Eignung belegen; welcher Weg im Einzelfall passt, hängt unter anderem vom konkreten Bewertungsanlass und den Anforderungen des jeweiligen Empfängers ab, etwa Gericht, Bank oder Finanzamt.
Abgrenzung zum Immobilienmakler
Ein Makler vermittelt Immobilien und verdient in der Regel an einem erfolgreichen Verkauf mit. Eine Werteinschätzung des Maklers orientiert sich deshalb oft auch daran, was sich am Markt aktuell erzielen lässt und mit welchem Preis sich ein Objekt gut vermarkten lässt. Ein unabhängiges Wertgutachten verfolgt dagegen keine Provisionsinteressen und ermittelt den Wert methodisch, unabhängig vom Verkaufsergebnis.
Rechtliche Grundlagen, auf denen ein Wertgutachten aufbaut
Ein seriöses Wertgutachten stützt sich nicht auf ein frei gewähltes Vorgehen, sondern auf gesetzlich verankerte Grundsätze. Für Eigentümer in Obertraubling sind vor allem drei Regelungen relevant.
§ 194 BauGB: die gesetzliche Definition des Verkehrswerts
Nach § 194 BauGB wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Ermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Diese Definition bildet die methodische Grundlage jedes Verkehrswertgutachtens und damit eines wichtigen Teilbereichs von Wertgutachten insgesamt.
§ 198 BewG: Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist. Diese Regelung ist insbesondere für Eigentümer relevant, die bei Erbschaft oder Schenkung einen niedrigeren Wert als den von der Finanzverwaltung typisiert ermittelten Wert nachweisen möchten. Zu beachten ist dabei, dass sich die Anforderungen an die zulässigen Nachweispersonen im Zeitverlauf gesetzlich weiterentwickelt haben; maßgeblich ist stets die zum jeweiligen Bewertungsstichtag geltende Fassung.
§ 7 Abs. 4 EStG: kürzere tatsächliche Nutzungsdauer und AfA
Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG kann für vermietete Gebäude eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer angesetzt werden, wenn diese im Einzelfall nachgewiesen wird. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 28. Juli 2021 (IX R 25/19) entschieden, dass Steuerpflichtige dafür jede im Einzelfall geeignete Darlegungsmethode wählen können, solange sich daraus die maßgeblichen Determinanten wie technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung und rechtliche Nutzungsbeschränkungen mit ausreichender Sicherheit ableiten lassen. Ein solches Wertgutachten kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine höhere jährliche AfA ermöglichen; eine bestimmte Steuerersparnis lässt sich daraus im Einzelfall nicht ableiten, da die Anerkennung im Ergebnis beim zuständigen Finanzamt liegt.
Bewertungsverfahren im Überblick
Für die eigentliche Wertermittlung stehen in Deutschland drei anerkannte Verfahren zur Verfügung, die je nach Objektart und Bewertungsanlass zum Einsatz kommen.
| Verfahren | Typischer Einsatzbereich |
|---|---|
| Vergleichswertverfahren | Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser mit ausreichend Vergleichsdaten |
| Ertragswertverfahren | Vermietete Objekte, Mehrfamilienhäuser, gewerblich genutzte Immobilien |
| Sachwertverfahren | Selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser ohne ausreichende Vergleichsobjekte |
Vergleichswertverfahren
Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert einer Immobilie anhand tatsächlich erzielter Kaufpreise vergleichbarer Objekte in ähnlicher Lage abgeleitet. Es liefert besonders belastbare Ergebnisse, wenn ausreichend aktuelle Vergleichsdaten vorliegen.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren stellt auf die nachhaltig erzielbaren Erträge einer Immobilie ab und berücksichtigt unter anderem Bewirtschaftungskosten und Liegenschaftszins. Es kommt vor allem bei vermieteten und gewerblich genutzten Objekten zum Einsatz.
Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert über die Herstellungskosten von Grundstück und Gebäude abzüglich der Alterswertminderung. Es wird häufig bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern angewendet, für die es wenige direkte Vergleichsobjekte gibt.
Ablauf eines Wertgutachtens Schritt für Schritt
Der konkrete Ablauf unterscheidet sich zwischen den Gutachtenarten im Detail, folgt aber in der Regel einem ähnlichen Grundmuster.
Erstgespräch und Klärung des Anlasses
Zu Beginn steht ein Gespräch, in dem der Bewertungsanlass, der benötigte Umfang und der Zeitrahmen geklärt werden. Bereits hier lässt sich einschätzen, ob ein Kurzgutachten ausreicht oder ein ausführliches Wertgutachten notwendig ist.
Benötigte Unterlagen
Für die Bewertung werden unter anderem Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Wohn- und Nutzflächenberechnung, gegebenenfalls Energieausweis sowie Angaben zu Modernisierungen benötigt. Je vollständiger die Unterlagen, desto zügiger lässt sich das Gutachten erstellen.
Ortstermin
Beim Ortstermin wird der tatsächliche Zustand der Immobilie erfasst: Bausubstanz, Ausstattung, Modernisierungsgrad und Besonderheiten, die aus Unterlagen allein nicht erkennbar sind. Der Ortstermin ist für ein belastbares Wertgutachten in aller Regel notwendig und sollte nicht übersprungen werden.
Auswertung und Übergabe des Gutachtens
Nach dem Ortstermin werden die gesammelten Informationen ausgewertet, das passende Verfahren angewendet und das Ergebnis in einem nachvollziehbar dokumentierten Gutachten zusammengefasst. Eigentümer erhalten damit eine schriftliche Grundlage, die sie gegenüber Finanzamt, Bank, Gericht oder anderen Erben vorlegen können.
Immobilien in Obertraubling: Besonderheiten bei der Bewertung vor Ort
Obertraubling liegt im Landkreis Regensburg, östlich der Stadt Regensburg, und gehört zum erweiterten Einzugsgebiet der Stadt. Der Ort ist geprägt von einer Mischung aus gewachsenen dörflichen Ortsteilen, Wohngebieten mit Ein- und Zweifamilienhäusern sowie neueren Baugebieten, die im Zuge des Bevölkerungswachstums im Regensburger Umland entstanden sind. Für die Wertermittlung bedeutet das: Lage innerhalb oder außerhalb des Ortskerns, die Anbindung an die Stadt Regensburg sowie die Nähe zu Gewerbe- oder Verkehrsflächen können sich auf den Wert einer Immobilie auswirken und werden im Rahmen des Ortstermins berücksichtigt.
Bodenrichtwerte richtig einordnen
Bodenrichtwerte können bei der Einordnung von Grundstückswerten eine Orientierung bieten, sind aber nicht mit dem individuellen Verkehrswert einer konkreten Immobilie gleichzusetzen. Ein Bodenrichtwert beschreibt einen durchschnittlichen Lagewert für eine Bodenrichtwertzone, während der tatsächliche Wert eines Grundstücks von individuellen Faktoren wie Zuschnitt, Erschließung und baulicher Ausnutzbarkeit abweichen kann. Verlässliche aktuelle Bodenrichtwerte für ein konkretes Grundstück in Obertraubling lassen sich über den zuständigen Gutachterausschuss beziehungsweise das Bodenrichtwertportal BORIS Bayern abrufen.
Standort und Tätigkeitsgebiet
Obertraubling liegt im erweiterten Tätigkeitsgebiet von KTC Immobilien in der Region Regensburg. Ein Ortstermin vor Ort ist unabhängig davon möglich und für ein belastbares Wertgutachten in aller Regel erforderlich.
Was ein Wertgutachten für eine Immobilie kostet
Pauschale Preisangaben sind bei Wertgutachten wenig aussagekräftig, da die Kosten von mehreren Faktoren abhängen: der Objektart und -größe, der Anzahl der zu bewertenden Einheiten, dem Bewertungsanlass, dem Umfang der vorliegenden Unterlagen sowie dem Aufwand für den Ortstermin und die Ausarbeitung des Gutachtens. Ein einfaches Kurzgutachten für eine Eigentumswohnung verursacht in der Regel einen anderen Aufwand als ein ausführliches Wertgutachten für ein Mehrfamilienhaus oder eine gewerblich genutzte Immobilie. Die konkreten Kosten lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie und des Bewertungsanlasses einschätzen.
Vereinfachtes Beispiel: Wertgutachten im Erbfall
Das folgende Beispiel ist konstruiert und dient ausschließlich der Veranschaulichung, nicht der Darstellung eines echten Falls: Eine Erbengemeinschaft erbt ein Einfamilienhaus mit Garten. Das Finanzamt setzt für die Erbschaftsteuer zunächst einen typisierten Wert an. Da die Erben diesen Wert für zu hoch halten, lassen sie ein Wertgutachten erstellen, das den Zustand des Gebäudes, notwendige Modernisierungen und die konkrete Lage berücksichtigt. Kommt das Gutachten zu einem niedrigeren Ergebnis, kann es dem Finanzamt als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 Abs. 2 BewG vorgelegt werden. Ob und in welcher Höhe der nachgewiesene Wert übernommen wird, entscheidet im Ergebnis die zuständige Finanzbehörde nach Prüfung des Gutachtens.
Checkliste: Worauf Eigentümer bei der Beauftragung achten sollten
- Liegt eine nachprüfbare Zertifizierung, etwa nach DIN EN ISO/IEC 17024, oder eine öffentliche Bestellung vor?
- Wird das methodische Vorgehen (Vergleichswert-, Ertrags- oder Sachwertverfahren) nachvollziehbar erläutert?
- Ist der Gutachter unabhängig von Verkaufs- oder Vermittlungsinteressen tätig?
- Wird ein Ortstermin durchgeführt oder soll die Bewertung ausschließlich am Schreibtisch erfolgen?
- Passt die angebotene Gutachtenart (Kurzgutachten oder ausführliches Wertgutachten) zum konkreten Anlass, etwa Finanzamt, Bank oder Gericht?
- Werden Kosten und zeitlicher Rahmen vor der Beauftragung transparent besprochen?
Häufige Fragen zum Wertgutachten für Immobilien in Obertraubling
Was ist der Unterschied zwischen einem Wertgutachten und einem Verkehrswertgutachten?
Ein Wertgutachten ist der Oberbegriff für die schriftliche Dokumentation eines Immobilienwerts. Ein Verkehrswertgutachten ist eine spezielle Form davon, die den gesetzlich definierten Verkehrswert nach § 194 BauGB nach einem festgelegten methodischen Vorgehen ermittelt.
Ist die Bezeichnung „Gutachter” für Immobilien geschützt?
Nein, die Bezeichnung ist grundsätzlich nicht geschützt. Aussagekräftiger als der Titel allein sind Nachweise wie eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder eine öffentliche Bestellung, die eine geprüfte fachliche Eignung belegen.
Reicht ein Kurzgutachten für einen Verkauf in Obertraubling aus?
Für eine erste Orientierung vor einem Verkauf kann ein Kurzgutachten häufig ausreichen. Bei komplexeren Objekten oder wenn das Ergebnis später als Nachweis gegenüber Dritten dienen soll, ist ein ausführliches Wertgutachten meist die sicherere Wahl.
Wird ein Wertgutachten vom Finanzamt automatisch anerkannt?
Ein Wertgutachten kann als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt vorgelegt werden, wenn es von entsprechend qualifizierten Personen im Sinne des § 198 Abs. 2 BewG erstellt wurde. Ob das Finanzamt den nachgewiesenen Wert im Einzelfall übernimmt, entscheidet die zuständige Behörde nach Prüfung des Gutachtens.
Was kostet ein Wertgutachten für eine Immobilie in Obertraubling?
Die Kosten richten sich nach Objektart, Umfang und Bewertungsanlass. Eine seriöse Einschätzung ist erst nach kurzer Prüfung der konkreten Immobilie möglich.
Muss ich für ein Wertgutachten immer einen Ortstermin ermöglichen?
Ein Ortstermin ist für ein belastbares Wertgutachten in aller Regel notwendig, da sich der tatsächliche Zustand einer Immobilie nicht allein aus Unterlagen ableiten lässt. Ohne Ortsbesichtigung ist die Aussagekraft eines Gutachtens eingeschränkt.
Kann ein Wertgutachten auch bei einer kürzeren Nutzungsdauer für die Abschreibung helfen?
Ein entsprechend ausgearbeitetes Wertgutachten kann als Grundlage für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 EStG dienen. Ob die kürzere Nutzungsdauer steuerlich anerkannt wird, entscheidet im Ergebnis das zuständige Finanzamt.
Welche Unterlagen sollte ich vor der Beauftragung eines Wertgutachtens bereithalten?
Hilfreich sind unter anderem Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, eine Wohn- und Nutzflächenberechnung sowie Angaben zu durchgeführten Modernisierungen. Welche Unterlagen im Einzelfall notwendig sind, klärt sich meist bereits im Erstgespräch.
Ist ein Wertgutachten auch für gewerblich genutzte Immobilien in Obertraubling möglich?
Je nach Qualifikation und Erfahrung können Sachverständige für Immobilienbewertung auch gewerblich genutzte Objekte bewerten, wobei hier häufig das Ertragswertverfahren im Vordergrund steht. Ob dies im Einzelfall angeboten wird, sollte vorab konkret abgeklärt werden.
Wie unterscheidet sich der Beleihungswert vom Verkehrswert?
Der Verkehrswert nach § 194 BauGB bildet den am Markt erzielbaren Preis zu einem bestimmten Stichtag ab. Der Beleihungswert wird von Banken für Finanzierungszwecke ermittelt und liegt aus Gründen der Risikovorsorge in der Regel unterhalb des Verkehrswerts.
Nächste Schritte für Eigentümer in Obertraubling
Wer in Obertraubling vor einem konkreten Bewertungsanlass steht, sollte zunächst klären, wofür das Wertgutachten benötigt wird – Verkauf, Finanzamt, Bank, Gericht oder familiäre Vermögensauseinandersetzung – und daraus ableiten, welche Gutachtenart passt. Im zweiten Schritt lohnt sich ein Blick auf die Qualifikation des Gutachters, etwa eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, bevor Unterlagen zusammengestellt und ein Ortstermin vereinbart werden. Weitere Informationen zum Leistungsangebot von KTC Immobilien finden Eigentümer auf der Website von KTC Immobilien.
Über den Experten: Kenneth Kooter B.A.
Kenneth Kooter ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und bei KTC Immobilien für professionelle Immobilienbewertungen tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für unterschiedliche private, steuerliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. KTC Immobilien ist insbesondere in Regensburg, Deggendorf, Nürnberg und weiteren Regionen Bayerns tätig.
