Immobiliengutachter in Neutraubling: Aufgaben, Qualifikation und Einsatzbereiche

Immobiliengutachter in Neutraubling: Aufgaben, Qualifikation und Einsatzbereiche

Wer in Neutraubling einen Immobiliengutachter sucht, steht meist vor einer konkreten Fragestellung: Ein Erbfall muss steuerlich eingeordnet werden, eine Scheidung erfordert eine faire Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, eine Bank verlangt für die Finanzierung einen belastbaren Wertnachweis, oder ein Verkauf soll auf einer realistischen Grundlage stattfinden. In diesen Situationen reicht eine unverbindliche Einschätzung häufig nicht aus. Gefragt ist ein Immobiliengutachter, der den Wert einer Immobilie sachlich, nachvollziehbar und nach anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt. Dieser Beitrag erklärt, was ein Immobiliengutachter in Neutraubling und im Landkreis Regensburg leistet, wie sich diese Tätigkeit von der eines Immobilienmaklers unterscheidet, welche Qualifikation eine Rolle spielt und in welchen Situationen sich die Beauftragung eines Sachverständigen für Eigentümer, Erben, Ehepartner oder Unternehmen lohnen kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Immobiliengutachter ermittelt den Wert einer Immobilie nach anerkannten Verfahren – unabhängig von einem eigenen Verkaufsinteresse, anders als ein Makler.
  • Für viele Anlässe wie Finanzamt, Gericht oder Bank ist ein Gutachten einer qualifizierten Person deutlich aussagekräftiger als eine informelle Einschätzung.
  • Kenneth Kooter B.A. ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und für KTC Immobilien unter anderem in Neutraubling und im Landkreis Regensburg tätig.
  • Es gibt unterschiedliche Gutachtenarten – vom kompakten Kurzgutachten bis zum ausführlichen Verkehrswertgutachten oder Spezialgutachten wie einer Restnutzungsdauerermittlung.
  • Die Kosten hängen von Objektart, Bewertungsanlass und Umfang der Unterlagen ab – pauschale Preisangaben ohne Kenntnis des Einzelfalls sind wenig aussagekräftig.
  • Bodenrichtwerte bieten nur eine grobe Orientierung für Grund und Boden und ersetzen keine individuelle Begutachtung der jeweiligen Immobilie.

Was macht ein Immobiliengutachter in Neutraubling genau?

Ein Immobiliengutachter ermittelt den Wert einer Immobilie auf Grundlage anerkannter Bewertungsverfahren, dokumentiert seine Vorgehensweise nachvollziehbar und legt das Ergebnis in einem schriftlichen Gutachten dar. Grundlage ist dabei häufig der Verkehrswertbegriff nach § 194 Baugesetzbuch, wonach der Verkehrswert durch den Preis bestimmt wird, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage der Immobilie ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Diese Definition ist bewusst nüchtern gehalten: Es geht um einen objektivierten Marktwert zu einem bestimmten Stichtag, nicht um einen individuellen Liebhaberwert oder einen unter Zeitdruck erzielten Preis.

Abgrenzung zum Immobilienmakler

Ein Makler vermittelt Immobilien und wird in der Regel erfolgsabhängig durch eine Provision vergütet, sobald ein Verkauf oder eine Vermietung zustande kommt. Ein Immobiliengutachter dagegen erstellt eine wertneutrale, methodisch begründete Einschätzung – unabhängig davon, ob und zu welchem Preis die Immobilie später den Eigentümer wechselt. Für viele Anlässe, etwa gegenüber dem Finanzamt, einem Gericht oder einer Bank, ist genau diese Unabhängigkeit von Bedeutung. Eine kostenlose Maklereinschätzung kann für eine erste Orientierung hilfreich sein, ersetzt aber in rechtlich oder steuerlich relevanten Situationen kein Gutachten eines Sachverständigen.

Freie, öffentlich bestellte und zertifizierte Sachverständige

In Deutschland gibt es unterschiedliche Formen sachverständiger Tätigkeit: freie Sachverständige ohne besondere Bestellung, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (bestellt durch Industrie- und Handelskammern) sowie Personen, die von einer Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert wurden. Für bestimmte Anlässe, etwa den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt, kommt es auf die konkrete gesetzliche Voraussetzung an. Eigentümer sollten vor der Beauftragung klären, ob die Qualifikation zum jeweiligen Bewertungsanlass passt.

Qualifikation und Zertifizierung: Worauf es ankommt

Da die Berufsbezeichnung „Gutachter” in Deutschland nicht gesetzlich geschützt ist, kann sich grundsätzlich jede Person so bezeichnen. Für Eigentümer ist es deshalb sinnvoll, gezielt nach einer nachprüfbaren Qualifikation zu fragen, statt sich allein auf die Selbstbezeichnung zu verlassen.

Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Kenneth Kooter B.A. ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Diese Norm regelt die Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren – also insbesondere die Prüfung von Fachkompetenz, praktischer Erfahrung und regelmäßiger Fortbildung. Eine Zertifizierung nach dieser Norm ist ein strukturierter, extern überprüfter Nachweis fachlicher Eignung und kann bei entsprechender Qualifikation wesentliche gesetzliche Anforderungen an einen Nachweis erfüllen. Sie ist damit ein sinnvolles Vertrauenssignal, ersetzt aber nicht die inhaltliche Prüfung des einzelnen Gutachtens durch die jeweils zuständige Stelle.

Zertifizierung, Zertifizierungsstelle und Akkreditierung im Unterschied

Für ein korrektes Verständnis lohnt sich eine saubere Trennung dreier Begriffe: Der Sachverständige ist die Person, die zertifiziert wird. Die Zertifizierungsstelle ist die Organisation, die diese Zertifizierung nach festgelegten Kriterien durchführt und regelmäßig überprüft. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) wiederum akkreditiert Zertifizierungsstellen – sie überprüft also, ob eine Zertifizierungsstelle selbst nach einheitlichen Maßstäben arbeitet. Die DAkkS zertifiziert damit nicht direkt einzelne Personen oder Unternehmen, sondern akkreditiert die Zertifizierungsstellen.

Welche Gutachtenarten ein Immobiliengutachter erstellt

Nicht jeder Anlass erfordert dieselbe Art von Gutachten. Je nach Zweck, Verwendung und geforderter Beweiskraft kommen unterschiedliche Formate infrage.

Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten fasst die wesentlichen Bewertungsschritte kompakt zusammen und eignet sich, wenn keine ausführliche Dokumentation verlangt wird, etwa für eine interne Vermögensaufstellung ohne gerichtliche oder steuerliche Auseinandersetzung.

Ausführliches Verkehrswertgutachten

Ein ausführliches Verkehrswertgutachten dokumentiert die Wertermittlung deutlich detaillierter: Objektbeschreibung, angewandtes Wertermittlungsverfahren, Berechnungsschritte, herangezogene Vergleichsdaten und eine nachvollziehbare Begründung des Ergebnisses. Diese Form wird häufig verlangt, wenn das Gutachten gegenüber dem Finanzamt, in einem gerichtlichen Verfahren oder gegenüber mehreren Erben als Nachweis dienen soll.

Spezialgutachten für besondere Anlässe

Daneben gibt es spezialisierte Gutachtenformen: Ein Restnutzungsdauergutachten ermittelt die tatsächliche, oft vom pauschalen steuerlichen Ansatz abweichende Nutzungsdauer eines Gebäudes. Eine Kaufpreisaufteilung trennt bei bebauten Grundstücken den Grund-und-Boden-Anteil vom Gebäudeanteil, was für die steuerliche Abschreibung relevant sein kann. Ein Beleihungswertgutachten dient Banken als Grundlage für Finanzierungsentscheidungen und folgt eigenen, im Kreditwesengesetz verankerten Grundsätzen, die vorsichtiger kalkulieren als eine reine Marktwertermittlung.

Gutachtenart Typischer Anlass Umfang
Kurzgutachten Erste Orientierung, überschaubare interne Fragestellung Kompakt
Verkehrswertgutachten Finanzamt, Gericht, Erbengemeinschaft, Scheidung Ausführlich, dokumentiert
Restnutzungsdauergutachten Steuerliche AfA-Ermittlung Fachlich vertieft
Kaufpreisaufteilung Steuerliche Abschreibung nach Kauf Fachlich vertieft
Beleihungswertgutachten Bankfinanzierung Nach bankfachlichen Vorgaben

Typische Anlässe für ein Immobiliengutachten in Neutraubling

Immobiliengutachten werden aus sehr unterschiedlichen Lebenssituationen heraus beauftragt. Die folgenden Anlässe treten in der Beratungspraxis besonders häufig auf.

Verkauf und Kauf

Vor einem Verkauf hilft ein Gutachten dabei, einen realistischen Angebotspreis zu begründen, statt sich allein auf Portalvergleiche zu verlassen. Käufer wiederum nutzen ein Gutachten mitunter, um vor einer größeren Investition eine unabhängige Einschätzung zu erhalten, etwa bei ungewöhnlichen Objekten oder besonderen baulichen Zustand.

Erbschaft und Erbengemeinschaft

Bei einer Erbschaft muss der Wert einer Immobilie häufig aus zwei Gründen ermittelt werden: für die Erbschaftsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt und für eine faire interne Aufteilung innerhalb einer Erbengemeinschaft. Gerade wenn mehrere Erben unterschiedliche Interessen haben – etwa Verkauf versus Übernahme durch einen Miterben – kann ein unabhängiges Gutachten helfen, eine sachliche Diskussionsgrundlage zu schaffen.

Scheidung und Vermögensauseinandersetzung

Bei einer Scheidung ist der Wert gemeinsamer Immobilien häufig zentral für den Zugewinnausgleich. Ein neutrales Gutachten kann in dieser emotional oft angespannten Situation dazu beitragen, eine Bewertungsgrundlage zu schaffen, die von beiden Seiten und gegebenenfalls auch vom Familiengericht nachvollzogen werden kann.

Finanzierung und Beleihungswert

Banken verlangen bei größeren Finanzierungen häufig eine eigene Werteinschätzung, die nicht zwingend dem tagesaktuellen Marktwert entspricht, sondern nach bankfachlichen, eher konservativen Grundsätzen ermittelt wird. Ein entsprechendes Gutachten kann bei Finanzierungsfragen relevant sein, insbesondere wenn eine Bank keine eigene interne Bewertung akzeptiert oder eine externe Einschätzung zusätzlich verlangt.

Ablauf einer Begutachtung von der Anfrage bis zum fertigen Gutachten

Der Ablauf einer Immobilienbewertung folgt in der Regel einem strukturierten Muster, auch wenn sich Details je nach Objekt und Anlass unterscheiden können.

Erstgespräch und Klärung des Anlasses

Am Anfang steht ein Gespräch, in dem der Bewertungsanlass geklärt wird, denn davon hängt ab, welche Gutachtenart sinnvoll ist und welche Unterlagen benötigt werden.

Unterlagenprüfung

Anschließend werden verfügbare Unterlagen gesichtet: Grundbuchauszug, Baupläne, Wohn- und Nutzflächenberechnung, gegebenenfalls Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen, Energieausweis sowie Informationen zu Modernisierungen oder Mängeln.

Ortstermin und Objektaufnahme

Bei einem Ortstermin wird die Immobilie besichtigt, der bauliche Zustand dokumentiert und Besonderheiten wie Ausstattung, Modernisierungsgrad oder erkennbare Mängel festgehalten, da rein aktenbasierte Einschätzungen wichtige Wertfaktoren übersehen können.

Bewertung, Berechnung und Erstellung des Gutachtens

Auf Grundlage der gesammelten Daten wird das passende Wertermittlungsverfahren angewendet – je nach Objektart etwa das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren – und das Ergebnis in einem schriftlichen Gutachten dargestellt.

Welche Unterlagen für die Begutachtung wichtig sind

Je vollständiger die Unterlagen, desto zügiger und fundierter kann ein Gutachten erstellt werden. Hilfreich sind insbesondere:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Baupläne und Baubeschreibung
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Teilungserklärung und Aufteilungsplan bei Eigentumswohnungen
  • Energieausweis
  • Nachweise zu Modernisierungen, Sanierungen oder bekannten Mängeln
  • Bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Mieteinnahmenübersicht
  • Bei Erbfällen: gegebenenfalls Erbschein oder Nachweis der Erbenstellung

Fehlen einzelne Unterlagen, lässt sich vieles im Rahmen des Ortstermins oder über amtliche Register nachträglich beschaffen – ein vollständiges Unterlagenpaket beschleunigt den Ablauf aber spürbar.

Was ein Immobiliengutachten kostet und wovon der Preis abhängt

Pauschale Preisangaben ohne Kenntnis des konkreten Objekts sind wenig aussagekräftig, da die Kosten von mehreren Faktoren abhängen: Objektart und -größe, Anzahl der zu bewertenden Einheiten, Bewertungsanlass, Umfang der bereits vorliegenden Unterlagen sowie Aufwand für Ortstermin und Gutachtenumfang. Ein Kurzgutachten ist naturgemäß mit weniger Aufwand verbunden als ein ausführliches, gerichtsfestes Verkehrswertgutachten für ein Mehrfamilienhaus. Die konkreten Kosten lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie und des Bewertungsanlasses einschätzen.

Immobiliengutachten und Finanzamt: der rechtliche Rahmen

In steuerlichen Zusammenhängen kommt der Qualität und der Nachvollziehbarkeit eines Gutachtens besondere Bedeutung zu. Zwei gesetzliche Regelungen sind hier besonders relevant.

Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG

Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist. Diese Regelung ist vor allem bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer relevant, wenn der Steuerpflichtige einen niedrigeren Wert als den standardisiert ermittelten Wert nachweisen möchte. Entscheidend ist dabei die methodische Qualität der Wertermittlung im Einzelfall, nicht die rein formale Erfüllung.

Restnutzungsdauer und Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG

Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG kann unter bestimmten Voraussetzungen eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes zugrunde gelegt werden, wenn diese nachgewiesen wird, was unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine höhere jährliche Abschreibung ermöglichen kann. Der Bundesfinanzhof hat wiederholt klargestellt, dass an diesen Nachweis keine überzogenen Anforderungen zu stellen sind und das Gesetz weder eine bestimmte Gutachtenart noch eine bestimmte Nachweismethode zwingend vorschreibt. Ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. Dezember 2025 hat eine einschränkende Verwaltungsanweisung aus dem Jahr 2023 aufgehoben, sodass wieder ein breiterer Kreis geeigneter Nachweismethoden infrage kommt. Ein methodisch sauberes Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen bleibt dabei ein naheliegender Weg. Eine konkrete Steuerersparnis lässt sich nie pauschal beziffern, da sie vom Einzelfall abhängt.

Neutraubling und der Immobilienmarkt im Landkreis Regensburg

Lage und Charakter der Stadt

Neutraubling liegt im Landkreis Regensburg in der Oberpfalz, in unmittelbarer Nähe zur Stadt Regensburg. Die Stadt ist vergleichsweise jung: Sie entstand nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gelände eines früheren Fliegerhorsts und wurde maßgeblich zur Ansiedlung von Heimatvertriebenen aufgebaut, was das Stadtbild bis heute prägt. Wirtschaftlich ist Neutraubling unter anderem durch ansässige Industrieunternehmen geprägt, was sich auf die Nachfrage nach Wohnraum auswirken kann. KTC Immobilien ist im erweiterten Tätigkeitsgebiet rund um Regensburg tätig, ohne an jedem Ort ein eigenes Büro zu unterhalten.

Bodenrichtwerte richtig einordnen

Für Neutraubling und die umliegenden Gemeinden veröffentlicht der zuständige Gutachterausschuss regelmäßig Bodenrichtwerte, die über die amtliche Plattform BORIS Bayern öffentlich einsehbar sind. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine bestimmte Bodenrichtwertzone und bezieht sich ausschließlich auf den Grund und Boden – nicht auf die konkrete Bebauung, den individuellen Zustand oder besondere Ausstattungsmerkmale einer einzelnen Immobilie. Der tatsächliche Wert eines konkreten Grundstücks kann daher spürbar vom Bodenrichtwert der jeweiligen Zone abweichen; ein Immobiliengutachten berücksichtigt individuelle Besonderheiten gezielt.

Worauf Eigentümer bei der Auswahl eines Immobiliengutachters achten sollten

Sinnvolle Auswahlkriterien

Bei der Auswahl eines Immobiliengutachters in Neutraubling und Umgebung lohnt sich ein Blick auf mehrere Punkte: eine nachprüfbare Qualifikation beziehungsweise Zertifizierung, Erfahrung mit vergleichbaren Objektarten und Bewertungsanlässen, eine transparente Erläuterung des methodischen Vorgehens sowie eine klare, im Vorfeld nachvollziehbare Kostenstruktur. Auch die Frage, ob das Gutachten für den konkreten Zweck – etwa Finanzamt, Gericht oder Bank – ausreichend ausführlich und formal geeignet ist, sollte vorab geklärt werden.

Warnsignale bei unseriösen Angeboten

Skepsis ist angebracht, wenn ein Anbieter ein bestimmtes Bewertungsergebnis bereits vor der Besichtigung in Aussicht stellt, pauschale Anerkennungsversprechen gegenüber Finanzamt, Gericht oder Bank abgibt oder auffällig unter dem Marktniveau liegende Pauschalpreise ohne jede Objektkenntnis nennt. Ein seriöses Gutachten kann erst nach Prüfung der konkreten Immobilie und der relevanten Unterlagen erstellt werden.

Typische Fehler rund um Immobiliengutachten vermeiden

In der Praxis wiederholen sich bestimmte Fehler: Eigentümer verlassen sich allein auf Online-Wertermittler oder Bodenrichtwerte, ohne individuelle Besonderheiten der Immobilie zu berücksichtigen. Ein Gutachten wird erst beauftragt, nachdem eine Frist gegenüber dem Finanzamt bereits knapp geworden ist. Bei Erbengemeinschaften wird mitunter auf ein neutrales Gutachten verzichtet, obwohl es Konflikte entschärfen kann. Und die Qualifikation des Gutachters wird vor Beauftragung nicht ausreichend geprüft, obwohl dies bei rechtlich oder steuerlich relevanten Anlässen entscheidend sein kann.

Häufige Fragen zum Immobiliengutachter in Neutraubling

Was ist der Unterschied zwischen einem Immobiliengutachter und einem Makler?

Ein Makler vermittelt Immobilien und wird in der Regel erfolgsabhängig über eine Provision vergütet. Ein Immobiliengutachter erstellt dagegen eine wertneutrale, methodisch begründete Einschätzung, unabhängig davon, ob und zu welchem Preis eine Immobilie später verkauft wird. Für Anlässe wie Finanzamt, Gericht oder Bank ist diese Unabhängigkeit meist von Bedeutung.

Ist die Berufsbezeichnung Immobiliengutachter geschützt?

Nein, die Bezeichnung ist nicht gesetzlich geschützt. Aussagekräftiger als die reine Bezeichnung ist deshalb eine nachprüfbare Qualifikation, etwa eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder eine öffentliche Bestellung durch eine Industrie- und Handelskammer.

Was bedeutet die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 konkret?

Die Norm regelt Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren, etwa hinsichtlich Fachkompetenz, praktischer Erfahrung und regelmäßiger Fortbildung. Eine entsprechende Zertifizierung ist ein strukturierter, extern überprüfter Qualifikationsnachweis und kann bei entsprechender Qualifikation wesentliche gesetzliche Anforderungen an einen Nachweis erfüllen.

Wird ein Immobiliengutachten vom Finanzamt automatisch anerkannt?

Ein Gutachten kann gegenüber dem Finanzamt als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts vorgelegt werden, insbesondere wenn es von einer qualifizierten, zertifizierten Person erstellt wurde. Ob es im konkreten Einzelfall inhaltlich akzeptiert wird, hängt von der methodischen Qualität des Gutachtens und der Prüfung durch das zuständige Finanzamt ab; eine pauschale automatische Anerkennung gibt es nicht.

Wie lange dauert die Erstellung eines Immobiliengutachtens?

Die Dauer hängt vom Umfang des Gutachtens, der Verfügbarkeit von Unterlagen und der Terminfindung für den Ortstermin ab. Ein kompaktes Kurzgutachten ist in der Regel schneller fertigzustellen als ein ausführliches, gerichtsfestes Verkehrswertgutachten für ein größeres Objekt.

Welche Unterlagen sollte ich für ein Gutachten bereithalten?

Hilfreich sind insbesondere ein aktueller Grundbuchauszug, Baupläne, eine Wohn- und Nutzflächenberechnung, der Energieausweis sowie Nachweise zu Modernisierungen. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung und Aufteilungsplan hinzu, bei vermieteten Objekten die bestehenden Mietverträge.

Brauche ich bei einer Erbschaft in jedem Fall ein Immobiliengutachten?

Das hängt vom Einzelfall ab, etwa von der Höhe des Nachlasses, der Anzahl der Erben und davon, ob der vom Finanzamt standardisiert ermittelte Wert plausibel erscheint. Bei Erbengemeinschaften mit unterschiedlichen Interessen oder bei Zweifeln am steuerlich angesetzten Wert kann ein unabhängiges Gutachten sinnvoll sein.

Was ist ein Beleihungswertgutachten und wozu dient es?

Ein Beleihungswertgutachten ermittelt den Wert einer Immobilie nach bankfachlichen, tendenziell konservativen Grundsätzen und dient Banken als Grundlage für Finanzierungsentscheidungen. Der Beleihungswert kann vom aktuellen Marktwert abweichen, da er auf eine langfristig tragfähige Werteinschätzung ausgerichtet ist.

Kann ich mit einem Restnutzungsdauergutachten sicher Steuern sparen?

Ein Restnutzungsdauergutachten kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine höhere jährliche Abschreibung ermöglichen, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes nachweislich kürzer ist als der pauschale steuerliche Ansatz. Eine konkrete Steuerersparnis lässt sich dabei nicht pauschal vorhersagen, da sie von der individuellen steuerlichen Situation und der Prüfung durch das Finanzamt abhängt.

Wie aktuell muss ein Immobiliengutachten sein?

Da sich Immobilienmärkte und der bauliche Zustand verändern können, sollte sich ein Gutachten stets auf einen klar benannten Bewertungsstichtag beziehen. Bei länger zurückliegenden Gutachten sollte geprüft werden, ob eine Aktualisierung sinnvoll ist.

Ist ein Immobiliengutachten auch bei einer Scheidung ohne Gerichtsverfahren sinnvoll?

Ja, auch außergerichtlich kann ein neutrales Gutachten helfen, eine einvernehmliche Einigung über den Immobilienwert zu erleichtern, bevor ein gerichtliches Verfahren notwendig wird.

Nächste Schritte für Eigentümer in Neutraubling

Wer in Neutraubling oder im weiteren Landkreis Regensburg ein Immobiliengutachten benötigt, sollte zunächst den konkreten Anlass klären – Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Finanzierung oder ein steuerlicher Nachweis erfordern jeweils unterschiedliche Schwerpunkte und Gutachtenformen. Im zweiten Schritt lohnt sich ein kurzes Gespräch mit einem qualifizierten Sachverständigen, in dem Anlass, Unterlagen und Aufwand besprochen werden. Weitere Informationen zu KTC Immobilien und den angebotenen Leistungen finden sich unter ktc.bayern.

Über den Sachverständigen: Kenneth Kooter B.A.

Kenneth Kooter ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und bei KTC Immobilien für professionelle Immobilienbewertungen tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für unterschiedliche private, steuerliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. KTC Immobilien ist insbesondere in Regensburg, Deggendorf, Nürnberg und weiteren Regionen Bayerns tätig.

Kenneth Kooter

Ihr DIN EN ISO/IEC 17024 (DAkkS) zertifiziertes Sachverständigenbüro

E-Mail-Adresse

info@ktc.bayern

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