Immobiliengutachten in Moosthenning: Welches Gutachten zu welchem Anlass passt
Wer in Moosthenning ein Wohnhaus, eine Hofstelle oder ein Grundstück besitzt und ein Immobiliengutachten benötigt, stößt schnell auf eine Hürde: Der Begriff “Immobiliengutachten” meint in der Praxis sehr unterschiedliche Dinge. Ein kurzes Wertgutachten für die eigene Orientierung hat wenig mit einem ausführlichen Gutachten gemeinsam, das gegenüber dem Finanzamt oder in einem gerichtlichen Verfahren Bestand haben muss. Dieser Ratgeber ordnet ein, welche Gutachtenart zu welchem Anlass passt, welche rechtlichen Grundlagen dabei eine Rolle spielen und worauf Eigentümer in Moosthenning bei der Beauftragung achten sollten – fachlich und ohne Versprechen, die ein seriöses Sachverständigenbüro nicht geben kann.
Das Wichtigste in Kürze
- “Immobiliengutachten” ist ein Sammelbegriff – je nach Anlass (Verkauf, Finanzamt, Scheidung, Finanzierung) passt eine andere Gutachtenart.
- Die Berufsbezeichnung “Immobiliengutachter” ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt; eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 kann ein sinnvolles Orientierungsmerkmal sein.
- Moosthenning setzt sich seit der Gemeindereform 1978 aus mehreren, historisch eigenständigen Ortsteilen zusammen – das wirkt sich auf die Bandbreite der Immobilientypen und damit auf das passende Bewertungsverfahren aus.
- Für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer kann nach § 198 Abs. 2 BewG regelmäßig das Gutachten einer entsprechend qualifizierten Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen.
- Beim Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG gelten seit der Aufhebung des einschränkenden BMF-Schreibens zum 1. Dezember 2025 wieder die allgemeineren Grundsätze der BFH-Rechtsprechung.
- Die Kosten eines Gutachtens lassen sich erst nach Kenntnis von Objekt und Bewertungsanlass seriös einschätzen – pauschale Preise ohne Objektkenntnis sind mit Vorsicht zu betrachten.
Warum der Begriff “Immobiliengutachten” so viele Fragen aufwirft
Für Eigentümer in Moosthenning ist die erste Verwirrung oft die größte Hürde: Im Internet, bei Banken und im Gespräch mit Behörden taucht der Begriff “Immobiliengutachten” in ganz unterschiedlichen Zusammenhängen auf, ohne dass dabei klar wird, welche Form eines Gutachtens tatsächlich gemeint ist. Das liegt zum einen an der fehlenden gesetzlichen Abgrenzung des Begriffs, zum anderen daran, dass unterschiedliche Stellen – Finanzamt, Bank, Gericht, Erbengemeinschaft – jeweils eigene Anforderungen an Form und Umfang eines Gutachtens stellen.
Keine geschützte Berufsbezeichnung
In Deutschland sind die Bezeichnungen “Immobiliengutachter” oder “Sachverständiger für Immobilienbewertung” nicht generell gesetzlich geschützt. Grundsätzlich kann sich damit jede Person so nennen, unabhängig von einer tatsächlich nachgewiesenen fachlichen Qualifikation. Für Eigentümer bedeutet das in der Praxis: Der Titel allein sagt wenig über die tatsächliche Eignung einer Person aus. Entscheidend ist eine überprüfbare Qualifikation, die zum konkreten Bewertungsanlass passt.
Gutachten ist nicht gleich Gutachten
Selbst innerhalb des Begriffs “Immobiliengutachten” gibt es erhebliche Unterschiede im Umfang: Ein kurzes Wertgutachten mit wenigen Seiten unterscheidet sich deutlich von einem vollständig dokumentierten Verkehrswertgutachten mit nachvollziehbarer Herleitung nach § 194 BauGB. Welcher Umfang angemessen ist, hängt unmittelbar davon ab, wer das Gutachten später prüfen oder anerkennen soll.
Moosthenning und seine Ortsteile: warum die Immobiliensituation uneinheitlich ist
Die heutige Gemeinde Moosthenning im Landkreis Dingolfing-Landau ist seit der Gebietsreform 1978 aus mehreren vormals eigenständigen Gemeinden entstanden, darunter Rimbach, Dornwang, Lengthal, Thürnthenning und Ottering. Diese Entstehungsgeschichte ist für die Immobilienbewertung keine Nebensächlichkeit: Sie erklärt, warum sich die Bebauung innerhalb der heutigen Gemeindegrenzen deutlich unterscheidet – von gewachsenen dörflichen Ortskernen über landwirtschaftlich geprägte Hofstellen bis zu jüngeren Baugebieten mit Einfamilienhäusern.
Von Rimbach bis Ottering – gewachsene Ortsteile seit der Gemeindereform 1978
Jeder dieser Ortsteile hat eine eigene Siedlungsstruktur und damit eine eigene Datenlage für Vergleichswerte. In einem Ortsteil mit wenigen Verkaufsfällen pro Jahr lässt sich ein Vergleichswertverfahren nicht in gleicher Weise anwenden wie in einem Ortsteil mit regem Markt. Für die sachverständige Person bedeutet das: Die Wahl des Bewertungsverfahrens muss im Einzelfall begründet werden, pauschale Übertragungen von einem Ortsteil auf den anderen sind nicht sachgerecht.
Hofstellen, Einfamilienhäuser und neuere Baugebiete
Neben klassischen Einfamilien- und Doppelhäusern prägen in Moosthenning auch landwirtschaftlich genutzte oder ehemals landwirtschaftlich genutzte Hofstellen das Bild. Solche Objekte bringen besondere Bewertungsfragen mit sich: Nebengebäude, unterschiedliche Nutzungsarten auf einem Grundstück oder bauliche Anlagen ohne aktuelle Nutzung müssen bei der Wertermittlung gesondert betrachtet werden. Für diese Objektarten kommt häufig das Sachwertverfahren stärker zum Tragen, da eine ausreichende Vergleichswertbasis oft fehlt.
Welches Gutachten zu welchem Anlass passt
Die folgende Übersicht ordnet typische Lebenslagen von Eigentümern in Moosthenning den passenden Gutachtenarten zu. Sie ersetzt kein individuelles Erstgespräch, gibt aber eine erste Orientierung.
| Lebenslage / Anlass | Passende Gutachtenart | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Verkauf vorbereiten | Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten | Realistische Preisfindung, nachvollziehbare Argumentation gegenüber Interessenten |
| Erbschaft / Erbengemeinschaft | Verkehrswertgutachten, ggf. mit Finanzamtsbezug | Grundlage für interne Aufteilung und für die Erbschaftsteuer |
| Schenkung zu Lebzeiten | Gutachten nach § 198 Abs. 2 BewG | Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt |
| Scheidung / Trennung | Neutrales Verkehrswertgutachten | Sachliche Grundlage für Zugewinnausgleich oder Auszahlung |
| Vermietete Immobilie, Abschreibung | Restnutzungsdauergutachten | Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG |
| Finanzierung / Bankgespräch | Beleihungswertorientiertes Gutachten | Ergänzende, unabhängige Werteinschätzung neben der Bankbewertung |
| Kauf mit Vermietungsabsicht | Kaufpreisaufteilung | Trennung von Grund- und Gebäudeanteil für die Abschreibung |
In der Praxis überschneiden sich Anlässe häufig, etwa wenn eine geerbte Hofstelle sowohl gegenüber dem Finanzamt bewertet als auch zwischen mehreren Erben aufgeteilt werden soll. In solchen Fällen empfiehlt es sich, den Bewertungsanlass im Erstgespräch möglichst vollständig zu benennen, damit das Gutachten für alle relevanten Zwecke geeignet aufgebaut wird.
Rechtliche Grundlagen, die Eigentümer kennen sollten
KTC Immobilien erteilt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die folgende Einordnung dient der fachlichen Orientierung und ersetzt im Einzelfall nicht die Einschätzung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters.
§ 194 BauGB: die Definition des Verkehrswerts
Nach § 194 BauGB wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Wertermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Diese Definition bildet den fachlichen Maßstab für Verkehrswertgutachten und wirkt auch in viele andere Bewertungsanlässe hinein.
§ 198 BewG: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
Bei der Erbschaft- oder Schenkungsteuer wird der Wert einer Immobilie zunächst nach den typisierenden Verfahren des Bewertungsgesetzes ermittelt. Diese pauschalierte Ermittlung kann im Einzelfall über dem tatsächlichen Wert liegen. Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist. Das Finanzamt prüft ein vorgelegtes Gutachten im jeweiligen Einzelfall; eine automatische Übernahme ist damit nicht verbunden.
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG und die Änderung Ende 2025
Bei vermieteten Bestandsimmobilien kann unter bestimmten Voraussetzungen eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer als die gesetzlich typisierte Nutzungsdauer nachgewiesen werden, was sich auf die jährliche Abschreibung (AfA) auswirken kann. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 28. Juli 2021 (IX R 25/19) entschieden, dass sich Steuerpflichtige zum Nachweis jeder im Einzelfall geeigneten Darlegungsmethode bedienen können; ein Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen ist dafür keine zwingende Voraussetzung.
Das Bundesministerium der Finanzen hatte mit Schreiben vom 22. Februar 2023 (BStBl I S. 332) vergleichsweise strenge formale Anforderungen an diesen Nachweis formuliert. Dieses Schreiben wurde durch ein BMF-Schreiben vom 1. Dezember 2025 vollständig aufgehoben. Für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer gelten seither wieder stärker die allgemeinen Grundsätze der BFH-Rechtsprechung. Der Nachweis selbst bleibt dabei unverändert erforderlich – er muss durch eine nachvollziehbare, sachverständige Herleitung plausibel gemacht werden. Eine bestimmte steuerliche Auswirkung lässt sich daraus nicht ableiten, da diese stets vom individuellen Steuerfall abhängt.
Qualifikation: Worauf bei der Auswahl des Gutachters zu achten ist
Da die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, sollten Eigentümer in Moosthenning vor einer Beauftragung gezielt nach überprüfbaren Qualifikationsnachweisen fragen.
Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
Die internationale Norm DIN EN ISO/IEC 17024 regelt die Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren, sowie das Verfahren der Zertifizierung selbst. Eine Zertifizierungsstelle prüft dabei Fachkenntnisse, Erfahrung und methodisches Vorgehen der zu zertifizierenden Person und kann ihrerseits von einer Akkreditierungsstelle wie der DAkkS akkreditiert sein. Wichtig ist die saubere Unterscheidung: Die Zertifizierungsstelle zertifiziert die Person, die Akkreditierungsstelle akkreditiert die Zertifizierungsstelle – die DAkkS zertifiziert nicht direkt einzelne Sachverständige. Kenneth Kooter B.A. ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.
Öffentliche Bestellung als zweiter Qualifikationsweg
Neben der Personenzertifizierung existiert der Weg der öffentlichen Bestellung und Vereidigung durch Industrie- und Handelskammern. Beide Wege werden in § 198 Abs. 2 BewG ausdrücklich als mögliche Grundlagen genannt. Für Eigentümer bedeutet das: Es kommt weniger auf eine bestimmte Berufsbezeichnung an als auf eine dem Anlass angemessene, überprüfbare Qualifikation der beauftragten Person.
Bewertungsverfahren kurz erklärt
Für die Wertermittlung stehen in Deutschland im Wesentlichen drei normierte Verfahren zur Verfügung, die je nach Objektart und Datenlage einzeln oder kombiniert angewendet werden.
Vergleichswertverfahren
Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet. Es eignet sich vor allem dort, wo ausreichend Vergleichsdaten vorliegen, etwa in neueren Baugebieten mit mehreren vergleichbaren Einfamilienhäusern.
Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren setzt am Substanzwert von Grundstück und baulichen Anlagen an. Es gewinnt dort an Bedeutung, wo eine ausreichende Vergleichswertbasis fehlt – etwa bei individuell geprägten Hofstellen oder älteren Gebäuden mit Nebengebäuden, wie sie in mehreren Ortsteilen von Moosthenning vorkommen. Herstellungskosten, Alterswertminderung und Bodenwert fließen hier zusammen.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren orientiert sich an den nachhaltig erzielbaren Erträgen einer Immobilie und wird vor allem bei vermieteten oder gewerblich genutzten Objekten angewendet. Bodenwert und Gebäudeertragswert werden dabei getrennt ermittelt und anschließend zusammengeführt.
Welches Verfahren im Einzelfall führend ist, hängt von Objektart, Nutzung und verfügbarer Datengrundlage ab. Häufig dient ein zweites Verfahren zusätzlich der Plausibilisierung des Ergebnisses.
So läuft eine Begutachtung in Moosthenning ab
Der grundsätzliche Ablauf einer Begutachtung folgt einem strukturierten Muster, das sich je nach Objekt und Anlass im Detail unterscheiden kann.
Erstgespräch und Klärung des Anlasses
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem Objekt, Anlass und zeitlicher Rahmen geklärt werden. Bereits hier lässt sich häufig einschätzen, welche Gutachtenart aus der oben stehenden Übersicht passt.
Unterlagen zusammenstellen
Für eine belastbare Bewertung werden regelmäßig Unterlagen wie Grundbuchauszug, Lageplan, Wohn- und Nutzflächenberechnung, Baubeschreibung und gegebenenfalls Grundrisse benötigt. Bei Hofstellen kommen häufig zusätzliche Unterlagen zu Nebengebäuden und deren Nutzung hinzu, bei vermieteten Objekten Mietverträge und Ertragsübersichten.
Ortstermin
Beim Ortstermin wird das Objekt besichtigt, Zustand und Ausstattung werden dokumentiert. Bei Hofstellen mit mehreren Gebäuden auf einem Grundstück nimmt dieser Termin in der Regel mehr Zeit in Anspruch als bei einer einzelnen Eigentumswohnung.
Auswertung und Erstellung des Gutachtens
Im Anschluss erfolgt die eigentliche Wertermittlung anhand des passenden Verfahrens. Die Herleitung wird so dokumentiert, dass das Gutachten auch von Dritten – etwa dem Finanzamt, einer Bank oder einem Gericht – nachvollzogen werden kann.
Checkliste: typische Unterlagen für ein Erstgespräch
- Aktueller Grundbuchauszug
- Lageplan bzw. Flurkarte
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Baubeschreibung und ggf. Bauzeichnungen
- Bei Hofstellen: Übersicht zu Nebengebäuden und deren Nutzung
- Bei Vermietung: Mietverträge und Übersicht der Mieteinnahmen
- Bei Erbschaft/Schenkung: relevante Unterlagen zum Bewertungsstichtag
Bodenrichtwert und Immobilienwert: zwei unterschiedliche Dinge
Für Moosthenning ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Dingolfing-Landau zuständig. Bodenrichtwerte werden turnusmäßig neu ermittelt und bilden einen durchschnittlichen Lagewert für eine Bodenrichtwertzone ab. Für Eigentümer ist dabei wichtig: Der Bodenrichtwert ist kein Immobilienwert im eigentlichen Sinne, sondern ein Orientierungswert für Grund und Boden. Der konkrete Wert eines einzelnen Grundstücks kann davon – abhängig von Zuschnitt, Erschließung, Bebauung und Zustand – im Einzelfall erheblich abweichen. Das gilt besonders für Hofstellen mit unregelmäßigen Grundstückszuschnitten, bei denen eine schematische Übertragung des Bodenrichtwerts kaum sachgerecht wäre. Aktuelle Bodenrichtwerte für einzelne Lagen in Moosthenning sollten daher stets direkt beim zuständigen Gutachterausschuss abgefragt werden.
Was ein Immobiliengutachten in Moosthenning kostet
Die Kosten eines Immobiliengutachtens lassen sich nicht pauschal beziffern, da sie von mehreren Faktoren abhängen: der Art und Größe der Immobilie, der Anzahl von Gebäuden auf dem Grundstück, dem Bewertungsanlass, dem Umfang bereits vorliegender Unterlagen, dem Aufwand für den Ortstermin sowie dem gewünschten Detailgrad des Gutachtens. Ein kurzes Wertgutachten für die eigene Orientierung fällt in der Regel günstiger aus als ein ausführliches Verkehrswertgutachten, das gegenüber dem Finanzamt oder in einem gerichtlichen Verfahren vorgelegt werden soll. Bei Hofstellen mit mehreren Gebäuden und unterschiedlichen Nutzungen ist zudem meist ein höherer Aufwand bei Ortstermin und Dokumentation einzuplanen als bei einer einzelnen Wohneinheit.
Pauschale Preisangaben ohne Kenntnis des konkreten Objekts sind grundsätzlich mit Vorsicht zu betrachten. Die konkreten Kosten lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie und des Bewertungsanlasses einschätzen. Weitere Informationen zu den Leistungen von KTC Immobilien finden Eigentümer unter ktc.bayern.
Typische Stolperfallen bei der Beauftragung
- Gutachtenart passt nicht zum Anlass: Ein für den Verkauf erstelltes Kurzgutachten erfüllt nicht automatisch die Anforderungen eines Finanzamts oder Gerichts.
- Qualifikation nicht geprüft: Da die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, sollte vor Beauftragung gezielt nach Zertifizierung oder Bestellung gefragt werden.
- Nebengebäude übersehen: Bei Hofstellen werden Nebengebäude oder ehemals landwirtschaftlich genutzte Flächen gelegentlich nicht ausreichend dokumentiert, was die Aussagekraft des Gutachtens mindern kann.
- Bodenrichtwert mit Immobilienwert verwechselt: Der Bodenrichtwert liefert nur eine Orientierung für den Boden, nicht für die gesamte Immobilie.
- Zu späte Beauftragung: Insbesondere bei Fristen im steuerlichen Kontext sollte die Begutachtung frühzeitig eingeplant werden.
Häufige Fragen zum Immobiliengutachten in Moosthenning
Was ist ein Immobiliengutachten genau, und wie unterscheidet es sich von einer Maklereinschätzung?
Ein Immobiliengutachten ist eine methodisch begründete, sachverständige Wertermittlung auf Basis einer Objektbesichtigung und anerkannter Bewertungsverfahren. Eine Maklereinschätzung beruht dagegen vor allem auf Markterfahrung und verfolgt häufig ein Verkaufsinteresse, ist aber keine sachverständige Herleitung im eigentlichen Sinne.
Welches Gutachten brauche ich für eine Hofstelle oder ein landwirtschaftlich geprägtes Grundstück in Moosthenning?
Das hängt vom Anlass ab. Für den Verkauf kommt meist ein Verkehrswertgutachten infrage, bei dem je nach Datenlage das Sachwertverfahren eine größere Rolle spielt als bei einer Eigentumswohnung. Bei Erbschaft oder Schenkung kann zusätzlich ein Bezug zu § 198 BewG relevant sein.
Ist die Bezeichnung “Immobiliengutachter” gesetzlich geschützt?
Nein, die Bezeichnung ist in Deutschland nicht generell geschützt. Eigentümer sollten daher gezielt auf überprüfbare Qualifikationsnachweise achten, etwa eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder eine öffentliche Bestellung.
Was hat sich bei der Nutzungsdauer-AfA seit Ende 2025 geändert?
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 1. Dezember 2025 das frühere, formalistischere Schreiben vom 22. Februar 2023 zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG aufgehoben. Maßgeblich sind seither wieder stärker die allgemeinen Grundsätze der BFH-Rechtsprechung. Der Nachweis selbst bleibt erforderlich und muss sachverständig hergeleitet werden.
Wird ein Immobiliengutachten vom Finanzamt automatisch übernommen?
Nein. Nach § 198 Abs. 2 BewG kann das Gutachten einer entsprechend qualifizierten Person regelmäßig als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, das Finanzamt prüft das vorgelegte Gutachten jedoch im jeweiligen Einzelfall. Eine automatische Übernahme ist damit nicht verbunden.
Wie lange dauert ein Immobiliengutachten in Moosthenning?
Die Dauer hängt von Objektgröße, Anzahl der Gebäude, Verfügbarkeit der Unterlagen und Komplexität des Bewertungsanlasses ab. Ein einfaches Kurzgutachten kann zügiger vorliegen als ein ausführliches Gutachten für eine Hofstelle mit mehreren Nebengebäuden.
Was kostet ein Immobiliengutachten in Moosthenning?
Die Kosten richten sich nach Objektart, Umfang des Gutachtens und Bewertungsanlass. Ein pauschaler Preis ohne Kenntnis des Objekts lässt sich seriös nicht nennen; die konkreten Kosten lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie und des Bewertungsanlasses einschätzen.
Muss ich bei jedem Ortsteil von Moosthenning mit demselben Aufwand rechnen?
Nein. Da sich die Ortsteile in Bebauung und Objektarten unterscheiden, kann der Aufwand für Datenrecherche und Ortstermin variieren – etwa zwischen einem neueren Baugebiet mit vergleichbaren Einfamilienhäusern und einer gewachsenen Hofstelle mit mehreren Gebäuden.
Kann ich ein Gutachten auch ohne konkrete Verkaufsabsicht beauftragen?
Ja. Ein Gutachten kann auch unabhängig von einem Verkauf sinnvoll sein, etwa zur Klärung einer Erbauseinandersetzung, im Zusammenhang mit einer Scheidung oder zur Vorbereitung einer Finanzierung.
Was ist der Unterschied zwischen Bodenrichtwert und Verkehrswert?
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Orientierungswert für den Grund und Boden innerhalb einer Bodenrichtwertzone. Der Verkehrswert nach § 194 BauGB bezieht sich dagegen auf die konkrete Immobilie inklusive Gebäude und Lage und berücksichtigt die individuellen Eigenschaften des jeweiligen Objekts.
Nächste Schritte für Eigentümer in Moosthenning
Wer in Moosthenning ein Immobiliengutachten benötigt, sollte zunächst den konkreten Bewertungsanlass benennen: Geht es um einen Verkauf, um eine Vorlage beim Finanzamt, um eine Erbauseinandersetzung oder um eine Finanzierungsfrage? Auf dieser Grundlage lässt sich mithilfe der Übersicht in diesem Ratgeber die passende Gutachtenart bestimmen. Bei Hofstellen und Objekten mit mehreren Gebäuden empfiehlt es sich zusätzlich, bereits vor dem Erstgespräch eine Übersicht der einzelnen Gebäude und ihrer Nutzung zusammenzustellen. Im nächsten Schritt kann ein Erstgespräch Klarheit über Ablauf, Umfang und die zu erwartenden Kosten schaffen, bevor eine verbindliche Beauftragung erfolgt.
Über den Experten: Kenneth Kooter B.A.
Kenneth Kooter ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und bei KTC Immobilien für professionelle Immobilienbewertungen tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für unterschiedliche private, steuerliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. KTC Immobilien ist insbesondere in Regensburg, Deggendorf, Nürnberg und weiteren Regionen Bayerns tätig.
