Hauswert Finanzamt zu hoch in Donaustauf: Wenn das Sachwertverfahren den Zustand des Hauses nicht trifft

Hauswert Finanzamt zu hoch in Donaustauf: Wenn das Sachwertverfahren den Zustand des Hauses nicht trifft

Wer in Donaustauf ein Haus geerbt, geschenkt bekommen oder in einer Erbengemeinschaft übernommen hat, bekommt vom zuständigen Finanzamt häufig einen Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert. Dieser Wert – auch Bedarfswert genannt – bildet die Grundlage für die Erbschaftsteuer oder die Schenkungsteuer. Viele Eigentümer sind überrascht, wenn der amtlich festgestellte Hauswert deutlich über dem liegt, was sie für ihr konkretes Gebäude für realistisch halten. Grund dafür ist häufig, dass das Finanzamt für Einfamilienhäuser und ähnliche Objekte auf ein stark typisiertes Rechenverfahren zurückgreift, das den tatsächlichen baulichen Zustand, Sanierungsstau oder örtliche Besonderheiten nur eingeschränkt abbildet. Dieser Beitrag erklärt, nach welchen Verfahren das Finanzamt den Hauswert für Immobilien in Donaustauf grundsätzlich ermittelt, wo dabei typischerweise Abweichungen zum tatsächlichen Wert entstehen, welche Fristen beim Feststellungsbescheid gelten und wie ein Nachweis über ein Sachverständigengutachten aussehen kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für bebaute Grundstücke wie Einfamilienhäuser wendet das Finanzamt regelmäßig das Vergleichswert- oder das Sachwertverfahren nach § 182 BewG an.
  • Liegen keine geeigneten Vergleichspreise vor, kommt meist das Sachwertverfahren nach §§ 189 bis 191 BewG zum Einsatz – ein Verfahren mit typisierten Baukosten, das individuelle Mängel oft nicht erfasst.
  • Modernisierungsstau, ungewöhnliche Grundrisse, Beeinträchtigungen durch die Lage an der Donau oder ein schlechter energetischer Zustand können im schematischen Verfahren untergehen.
  • Gegen den Feststellungsbescheid ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch möglich (§ 355 AO).
  • Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen.
  • Ein Gutachten ersetzt keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung, kann aber die fachliche Grundlage für die Auseinandersetzung mit dem Bescheid liefern.

Wann das Finanzamt einen Hauswert in Donaustauf feststellt

Ein Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert eines Hauses wird nicht routinemäßig verschickt, sondern immer dann, wenn ein steuerlich bedeutsamer Vorgang eintritt, für den der Wert einer wirtschaftlichen Einheit benötigt wird. Am häufigsten ist dies bei einer Erbschaft oder einer Schenkung der Fall: Geht ein Haus in Donaustauf durch Erbfall oder Schenkung auf eine andere Person über, ermittelt das zuständige Lagefinanzamt den Grundbesitzwert und teilt ihn dem für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt mit. Auf dieser Grundlage wird anschließend geprüft, ob nach Abzug persönlicher Freibeträge überhaupt eine Steuerpflicht entsteht.

Weitere Anlässe sind die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, eine güterrechtliche Auseinandersetzung bei Trennung oder Scheidung sowie vereinzelt Fälle im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer, etwa bei Anteilsübertragungen an grundbesitzenden Gesellschaften. In all diesen Fällen betrifft der festgestellte Wert ausschließlich den steuerlichen Wertansatz und nicht automatisch den Preis, der bei einem tatsächlichen Verkauf am Markt erzielt werden könnte.

Die drei Bewertungsverfahren für bebaute Grundstücke im Überblick

Das Bewertungsgesetz sieht für bebaute Grundstücke in § 182 BewG drei unterschiedliche Verfahren vor. Welches Verfahren im Einzelfall angewendet wird, hängt von der Art des Gebäudes und der verfügbaren Datenlage ab – Eigentümer können das gewählte Verfahren nicht selbst wählen.

Vergleichswertverfahren

Im Vergleichswertverfahren nach § 182 Abs. 2 BewG in Verbindung mit § 183 BewG werden vorrangig Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentums- und Teileigentum bewertet, wenn der zuständige Gutachterausschuss geeignete Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren für vergleichbare Objekte veröffentlicht hat. Der Wert wird dann aus tatsächlich am Markt erzielten Preisen vergleichbarer Immobilien abgeleitet.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren nach § 182 Abs. 3 BewG in Verbindung mit §§ 184 bis 188 BewG kommt vor allem bei vermieteten Wohnimmobilien, Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken zum Einsatz, für die sich eine übliche Miete am örtlichen Grundstücksmarkt ermitteln lässt. Für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus in Donaustauf ist dieses Verfahren in der Regel nicht einschlägig.

Sachwertverfahren

Liegen für ein Ein- oder Zweifamilienhaus keine geeigneten Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vor, wird nach § 182 Abs. 4 BewG regelmäßig auf das Sachwertverfahren nach §§ 189 bis 191 BewG zurückgegriffen. Das ist bei individuell geprägten oder älteren Häusern häufig der Fall, gerade wenn in der unmittelbaren Umgebung wenige vergleichbare Verkäufe stattgefunden haben. Für viele Eigentümer in Donaustauf ist damit gerade dieses typisierte Verfahren maßgeblich – und genau hier entstehen die meisten Abweichungen zwischen amtlichem Ansatz und tatsächlichem Zustand des Hauses.

Das Sachwertverfahren im Detail: Wo ein zu hoher Hauswert entstehen kann

Das Sachwertverfahren ist bewusst stark typisiert aufgebaut, damit eine große Zahl von Objekten mit vertretbarem Verwaltungsaufwand bewertet werden kann. Diese Typisierung hat einen Nachteil: Sie bildet den individuellen baulichen Zustand eines konkreten Hauses nur eingeschränkt ab.

Regelherstellungskosten nach Anlage 24 BewG

Ausgangspunkt der Berechnung sind die Regelherstellungskosten, also durchschnittliche Baukosten je Flächeneinheit, die das Bewertungsgesetz in Anlage 24 nach Gebäudeart und Ausstattungsstandard typisiert vorgibt. Multipliziert mit der Brutto-Grundfläche und dem Baupreisindex ergibt sich der Gebäuderegelherstellungswert. Individuelle Baumängel, eine einfache Innenausstattung oder ein untypischer Grundriss werden dabei zunächst nicht gesondert erfasst, solange sie sich nicht in der Zuordnung zu einem Ausstattungsstandard niederschlagen.

Alterswertminderung nach Anlage 22 BewG

Vom Regelherstellungswert wird eine Alterswertminderung abgezogen, die sich grundsätzlich nach dem Verhältnis des Gebäudealters am Bewertungsstichtag zur wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer laut Anlage 22 BewG richtet. Wurde ein Haus zwischenzeitlich umfassend saniert, kann sich das rechnerische Alter verringern; wurde dagegen über Jahre nicht investiert, bildet die pauschale Alterswertminderung einen tatsächlich stärkeren Sanierungsstau häufig nicht in vollem Umfang ab.

Regionalfaktor und Wertzahl nach § 191 BewG

Der vorläufige Sachwert aus Bodenwert und Gebäudesachwert wird anschließend mit einer Wertzahl nach § 191 BewG multipliziert, die von den zuständigen Gutachterausschüssen abgeleitet wird und die Verhältnisse des örtlichen Grundstücksmarkts widerspiegeln soll. Auch dieser Schritt arbeitet mit einem für eine Region typisierten Faktor, der einzelne Objektbesonderheiten nicht individuell berücksichtigt. Insgesamt entsteht so ein rechnerisch nachvollziehbarer, aber schematischer Wert, der von der individuellen Marktlage eines konkreten Hauses in Donaustauf abweichen kann.

Bauliche und örtliche Besonderheiten in Donaustauf, die die pauschale Bewertung verzerren können

Donaustauf liegt im Landkreis Regensburg unmittelbar an der Donau und ist unter anderem durch die auf dem Bräuberg gelegene Walhalla bekannt. Diese Lage bringt bauliche und topografische Besonderheiten mit sich, die ein schematisches Rechenverfahren nur begrenzt abbilden kann.

Nähe zur Donau und wassernahe Lagen

Grundstücke in unmittelbarer Gewässernähe können mit besonderen baulichen Anforderungen verbunden sein, etwa im Hinblick auf Feuchtigkeit im Untergeschoss, Abdichtung oder Hochwasserschutzauflagen. Solche objektspezifischen Anforderungen werden im Sachwertverfahren nicht automatisch als eigener Abschlag berücksichtigt, sondern müssten im Einzelfall gesondert dargelegt werden.

Historische Bausubstanz und Ortsbildschutz

In älteren Ortsteilen können Auflagen zum Ortsbild- oder Ensembleschutz bestehen, die bauliche Veränderungen einschränken und dadurch Sanierungen aufwendiger und teurer machen als bei einem freistehenden Neubau ohne solche Bindungen. Auch dies bildet die typisierte Berechnung mit Regelherstellungskosten nicht automatisch ab.

Sanierungs- und Modernisierungsstau

Ältere Ein- und Zweifamilienhäuser in Donaustauf weisen mitunter einen erheblichen Sanierungsstau auf: veraltete Heiztechnik, undichte Fenster, ein sanierungsbedürftiges Dach oder fehlende Wärmedämmung. Solche Mängel wirken sich auf den tatsächlich erzielbaren Marktwert regelmäßig deutlich aus, werden im typisierten Sachwertverfahren aber nur über die pauschale Alterswertminderung erfasst, die einen konkreten, über das Alter hinausgehenden Instandhaltungsrückstand nicht zwingend abbildet.

Der Feststellungsbescheid: Aufbau, Bedeutung und Einspruchsfrist

Der Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert weist den vom Finanzamt ermittelten Wert sowie die wesentlichen Berechnungsgrundlagen aus, etwa das angewendete Verfahren, die zugrunde gelegte Fläche und gegebenenfalls den Bodenrichtwert. Er ist ein sogenannter Grundlagenbescheid: Der darin festgestellte Wert wird automatisch in den nachfolgenden Steuerbescheid, etwa den Erbschaftsteuerbescheid, übernommen, ohne dass die Höhe dort erneut inhaltlich geprüft wird.

Was im Bescheid steht

Neben dem festgestellten Wert enthält der Bescheid Angaben zur wirtschaftlichen Einheit, zum Bewertungsstichtag und zu den Beteiligten, denen der Wert anteilig zugerechnet wird – etwa den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft. Die genaue Berechnung, also welches Verfahren angewendet und welche Ausgangswerte herangezogen wurden, ist häufig nur in Kurzform dargestellt; für eine vollständige Nachvollziehbarkeit kann eine Akteneinsicht oder Anfrage beim Finanzamt sinnvoll sein.

Einspruchsfrist nach § 355 AO

Gegen den Feststellungsbescheid kann gemäß § 355 Abs. 1 AO innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder elektronisch Einspruch beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden. Diese Frist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist; wird sie versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig, und eine spätere Korrektur ist regelmäßig nur noch unter engen Voraussetzungen möglich. Eigentümer in Donaustauf sollten das Datum der Bekanntgabe daher genau prüfen und bei Zweifeln an der Höhe des Werts nicht zu lange abwarten.

Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG

Das Bewertungsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass Eigentümer den schematisch ermittelten Wert widerlegen können, wenn sie einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachweisen.

Sachverständigengutachten als Nachweismittel

Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist. Kenneth Kooter ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und kann ein solches Gutachten für ein Haus in Donaustauf erstellen. Das Gutachten muss dabei methodisch nachvollziehbar begründen, warum der gemeine Wert des konkreten Hauses unter dem schematisch ermittelten Ansatz liegt – etwa unter Berücksichtigung von Sanierungsstau, Grundriss, energetischem Zustand oder sonstigen wertmindernden Eigenschaften.

Tatsächlicher Kaufpreis als Alternative

Nach § 198 Abs. 3 BewG kann als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts auch ein Kaufpreis dienen, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für das betreffende Haus erzielt wurde, sofern sich die maßgeblichen Verhältnisse gegenüber dem Bewertungsstichtag nicht wesentlich verändert haben. Liegt ein solcher zeitnaher Verkauf tatsächlich vor, kann dieser Weg neben oder anstelle eines Gutachtens infrage kommen. In den meisten Erbfällen, in denen das Haus zunächst nicht verkauft, sondern von den Erben übernommen wird, bleibt das Sachverständigengutachten jedoch der zentrale Weg.

Warum die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 fachlich relevant ist

DIN EN ISO/IEC 17024 ist die Norm für die Zertifizierung von Personen, hier von Sachverständigen für Immobilienbewertung. Eine Zertifizierungsstelle prüft dabei nach einheitlichen Kriterien Fachkompetenz, Erfahrung und methodisches Vorgehen der zertifizierten Person; die Zertifizierungsstelle selbst wird wiederum von einer Akkreditierungsstelle wie der DAkkS akkreditiert. Die DAkkS zertifiziert dabei nicht unmittelbar Personen, sondern akkreditiert die Zertifizierungsstellen. Kenneth Kooter ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert.

Für Eigentümer in Donaustauf kann diese Unterscheidung relevant sein, weil § 198 Abs. 2 BewG ausdrücklich auf eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Stelle Bezug nimmt. Eine solche Zertifizierung ist ein fachliches Qualitätsmerkmal; sie bedeutet nicht, dass jedes Gutachten automatisch vom Finanzamt anerkannt wird oder dass sich ein bestimmtes Ergebnis vorhersagen lässt. Ob und in welchem Umfang ein Gutachten im Einzelfall zu einer Korrektur führt, hängt von der Prüfung durch das zuständige Finanzamt ab.

Ablauf einer sachverständigen Hausbewertung in Donaustauf

Eine sachverständige Bewertung beginnt üblicherweise mit der Sichtung vorhandener Unterlagen: Grundbuchauszug, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Nachweise zu durchgeführten Modernisierungen sowie der Feststellungsbescheid des Finanzamts selbst. Es folgt ein Ortstermin, bei dem Bauzustand, Ausstattung, erkennbare Mängel und besondere Merkmale des Hauses dokumentiert werden – etwa Feuchtigkeitsspuren, veraltete Haustechnik oder ein sanierungsbedürftiges Dach.

Anschließend werden die für die Lage in Donaustauf verfügbaren Vergleichsdaten und Marktinformationen herangezogen und dem festgestellten Bauzustand gegenübergestellt. Das Ergebnis wird in einem schriftlichen Gutachten mit nachvollziehbarer Begründung und Bewertungsstichtag dargestellt, das anschließend gegenüber dem Finanzamt vorgelegt werden kann. Der zeitliche Rahmen hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von der Verfügbarkeit von Unterlagen und der Terminfindung für den Ortstermin.

Vereinfachtes Beispiel: Modernisierungsstau bei einem älteren Einfamilienhaus

Das folgende Beispiel ist vereinfacht und frei konstruiert; es bildet keinen echten Fall aus der Praxis von KTC Immobilien ab und nennt keine realen Werte oder Preise. Eine Erbengemeinschaft übernimmt ein in den 1970er-Jahren errichtetes Einfamilienhaus in einem Ortsteil von Donaustauf. Das Finanzamt setzt den Hauswert im Sachwertverfahren anhand der Regelherstellungskosten, der pauschalen Alterswertminderung und der örtlichen Wertzahl an. Bei der Besichtigung vor Ort zeigt sich jedoch, dass das Dach seit Jahrzehnten nicht erneuert wurde, die Heizungsanlage veraltet ist und im Keller Feuchtigkeitsspuren erkennbar sind. In einem Gutachten würden diese Eigenschaften – ausschließlich beispielhaft und ohne konkrete Wertangabe – als wertmindernde Faktoren gegenüber dem schematischen Ansatz dargestellt und methodisch begründet. Ob und in welcher Höhe sich daraus im konkreten Einzelfall tatsächlich ein niedrigerer Wert ergibt, kann ausschließlich eine individuelle Begutachtung des jeweiligen Hauses beantworten.

Was ein Gutachten zum Hauswert kostet

Belastbare pauschale Preisangaben sind ohne Kenntnis des konkreten Objekts nicht seriös möglich. Die Kosten eines Gutachtens hängen unter anderem von der Größe und Komplexität des Hauses, dem Umfang der vorhandenen Unterlagen, dem Aufwand für den Ortstermin sowie dem Bewertungsanlass ab. Die konkreten Kosten lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie und des Bewertungsanlasses einschätzen. Interessierte Eigentümer aus Donaustauf können über die Startseite ktc.bayern Kontakt aufnehmen, um ihr Anliegen zu schildern und den Aufwand für ihr konkretes Haus einordnen zu lassen.

Typische Fehler, die Eigentümer vermeiden sollten

  • Die Einspruchsfrist von einem Monat verstreichen lassen, obwohl Zweifel am Wertansatz bestehen.
  • Sich ausschließlich auf eine mündliche Einschätzung von Bekannten oder auf Online-Wertrechner verlassen, statt eine fundierte, dokumentierte Grundlage zu schaffen.
  • Nicht prüfen, ob das Vergleichswert- oder das Sachwertverfahren angewendet wurde, obwohl beide Verfahren unterschiedlich stark typisiert sind.
  • Sanierungsstau, veraltete Haustechnik oder bauliche Mängel als selbstverständlich berücksichtigt annehmen, obwohl das Sachwertverfahren dies nur über eine pauschale Alterswertminderung erfasst.
  • Einen Einspruch ohne nachvollziehbare fachliche Begründung einreichen und dadurch die Erfolgsaussichten unnötig schmälern.
  • Erwarten, dass ein Gutachten automatisch zu einem bestimmten Ergebnis oder zu einer bestimmten Steuerersparnis führt.

Häufige Fragen

Was bedeutet es, wenn das Finanzamt einen Hauswert feststellt?

Das Finanzamt ermittelt in einem gesonderten Feststellungsbescheid den steuerlich maßgeblichen Wert einer wirtschaftlichen Einheit, etwa eines Einfamilienhauses. Dieser Wert wird als Grundlage für die Erbschaftsteuer oder die Schenkungsteuer herangezogen. Er ist ein sogenannter Grundlagenbescheid und wird automatisch in den späteren Steuerbescheid übernommen, ohne dass die Höhe dort erneut inhaltlich geprüft wird.

Welches Bewertungsverfahren wendet das Finanzamt bei einem Haus in Donaustauf an?

Für Einfamilienhäuser wird nach § 182 BewG vorrangig das Vergleichswertverfahren angewendet, sofern der zuständige Gutachterausschuss geeignete Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren veröffentlicht hat. Liegen keine geeigneten Vergleichsdaten vor, kommt regelmäßig das Sachwertverfahren nach §§ 189 bis 191 BewG zum Einsatz.

Warum kann der amtliche Hauswert in Donaustauf zu hoch wirken?

Das Sachwertverfahren arbeitet mit typisierten Regelherstellungskosten und einer pauschalen Alterswertminderung. Individueller Sanierungsstau, veraltete Haustechnik, ein ungewöhnlicher Grundriss oder objektspezifische Besonderheiten der Lage werden dadurch häufig nur eingeschränkt berücksichtigt, was zu einem gegenüber dem tatsächlichen Zustand zu hoch wirkenden Wert führen kann.

Welche Frist gilt für einen Einspruch gegen den Feststellungsbescheid?

Nach § 355 Abs. 1 AO kann gegen den Feststellungsbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Diese Frist sollte unbedingt eingehalten werden, da der Bescheid nach ihrem Ablauf bestandskräftig wird und eine spätere Korrektur nur noch unter engen Voraussetzungen möglich ist.

Wie kann ein niedrigerer Hauswert nachgewiesen werden?

Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig das Gutachten einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Person für die Grundstückswertermittlung als Nachweis dienen. Alternativ kann nach § 198 Abs. 3 BewG unter bestimmten Voraussetzungen auch ein zeitnah erzielter Kaufpreis als Nachweis herangezogen werden.

Erkennt das Finanzamt ein Sachverständigengutachten automatisch an?

Ein Gutachten einer entsprechend qualifizierten Person kann nach § 198 Abs. 2 BewG regelmäßig als Nachweis dienen. Ob das Finanzamt im Einzelfall der im Gutachten dargestellten Wertermittlung folgt, prüft die Behörde eigenständig anhand der vorgelegten Unterlagen und Begründung. Eine automatische oder uneingeschränkte Anerkennung besteht nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Vergleichswert- und Sachwertverfahren?

Das Vergleichswertverfahren leitet den Wert aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte ab und bildet den Markt damit unmittelbar ab. Das Sachwertverfahren rechnet dagegen mit typisierten Regelherstellungskosten, einer pauschalen Alterswertminderung und einer Wertzahl und wird angewendet, wenn keine geeigneten Vergleichsdaten vorliegen. Es ist stärker schematisch und kann den individuellen Bauzustand weniger genau abbilden.

Was kostet ein Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren Hauswerts?

Die Kosten hängen unter anderem von der Größe und Komplexität des Hauses, dem Umfang der vorhandenen Unterlagen und dem Aufwand für den Ortstermin ab. Konkrete Kosten lassen sich erst nach einer kurzen Prüfung des jeweiligen Objekts und des Bewertungsanlasses einschätzen.

Ersetzt ein Gutachten eine steuerliche oder rechtliche Beratung?

Nein. Ein Sachverständigengutachten liefert die fachliche Grundlage für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts, ersetzt aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Bei Fragen zur Erbschaftsteuer, zu Fristen oder zum Einspruchsverfahren sollten Eigentümer zusätzlich einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuziehen.

Kann auch ein bereits bestandskräftiger Feststellungsbescheid noch korrigiert werden?

Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Bescheid grundsätzlich bestandskräftig. Eine Korrektur ist danach nur noch unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich, etwa bei bestimmten Verfahrensfehlern. Deshalb sollte die Prüfung des Wertansatzes möglichst innerhalb der einmonatigen Frist erfolgen.

Nächste Schritte für Eigentümer in Donaustauf

Wer in Donaustauf einen Feststellungsbescheid über den Hauswert erhalten hat und den Eindruck hat, dass der Ansatz nicht zum tatsächlichen Bauzustand, zur Ausstattung oder zu den örtlichen Gegebenheiten passt, sollte zunächst das Datum der Bekanntgabe und die Einspruchsfrist von einem Monat prüfen. Parallel kann eine fachliche Einschätzung sinnvoll sein, ob eine sachverständige Bewertung nach § 198 BewG infrage kommt. Für steuerliche und rechtliche Einzelfragen, etwa zur konkreten Steuerlast oder zum weiteren Verfahren, bleibt zusätzlich der Steuerberater oder Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner. Für die fachliche Bewertung des Hauses selbst steht Kenneth Kooter als zertifizierter Sachverständiger zur Verfügung; über die Startseite ktc.bayern lässt sich unverbindlich klären, welche Unterlagen für eine erste Einschätzung sinnvoll sind.

Kenneth Kooter ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und bei KTC Immobilien für professionelle Immobilienbewertungen tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für unterschiedliche private, steuerliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. KTC Immobilien ist insbesondere in Regensburg, Deggendorf, Nürnberg und weiteren Regionen Bayerns tätig.

Kenneth Kooter

Ihr DIN EN ISO/IEC 17024 (DAkkS) zertifiziertes Sachverständigenbüro

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