Steuerwert Immobilie zu hoch in Beratzhausen: Ursachen prüfen und Wertansatz korrigieren lassen
Ein Bescheid vom Finanzamt Regensburg mit einem festgesetzten Steuerwert für die eigene Immobilie in Beratzhausen kann zunächst verunsichern, besonders wenn der angesetzte Betrag deutlich über dem liegt, was Eigentümer selbst für realistisch halten. Ob im Zusammenhang mit einer Erbschaft, einer Schenkung, der neuen Grundsteuer oder einer Grunderwerbsteuer-Situation: Die Finanzverwaltung ermittelt Werte in einem typisierten, weitgehend automatisierten Verfahren, das die Besonderheiten eines einzelnen Grundstücks oder Gebäudes nur eingeschränkt abbilden kann.
Wer den Eindruck hat, dass der festgesetzte Steuerwert der eigenen Immobilie in Beratzhausen zu hoch angesetzt wurde, muss diesen Ansatz nicht unwidersprochen hinnehmen. Das Gesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachzuweisen. Dieser Beitrag ordnet zunächst ein, was mit dem Begriff “Steuerwert” bei einer Immobilie konkret gemeint sein kann, zeigt anschließend, woran sich ein zu hoher Ansatz erkennen lässt, welche rechtlichen Schritte infrage kommen und wie eine Begutachtung durch einen zertifizierten Sachverständigen dabei unterstützen kann.
Das Wichtigste in Kürze
- “Steuerwert” ist ein Sammelbegriff für mehrere unterschiedliche amtliche Werte, unter anderem den Grundsteuerwert und den Grundbesitzwert für Erbschaft- und Schenkungsteuer.
- Das Finanzamt ermittelt diese Werte in einem typisierten Massenverfahren, das individuelle Besonderheiten eines Grundstücks oder Gebäudes oft nur begrenzt berücksichtigt.
- Nach § 198 BewG kann ein niedrigerer tatsächlicher Wert unter anderem durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen werden.
- Gegen einen Feststellungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch nach § 355 AO eingelegt werden.
- Ein Gutachten kann als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, wenn es von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Person stammt.
- Auch die Restnutzungsdauer eines Gebäudes ist ein eigenständiges, verwandtes Thema mit eigener rechtlicher Grundlage.
Was der Begriff “Steuerwert” bei einer Immobilie eigentlich bedeutet
Im Alltag wird der Ausdruck “Steuerwert” häufig verwendet, ohne dass klar ist, welcher konkrete amtliche Wert gemeint ist. Das ist kein Zufall, denn tatsächlich existieren mehrere unterschiedliche Werte, die von unterschiedlichen Stellen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und für unterschiedliche Steuerarten ermittelt werden. Bevor über einen zu hohen Ansatz gesprochen werden kann, lohnt sich deshalb ein Blick darauf, welcher Wert im jeweiligen Bescheid überhaupt gemeint ist, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen je nach Wertart unterscheiden.
Der Grundsteuerwert nach der Grundsteuerreform
Im Zuge der Grundsteuerreform hat die Finanzverwaltung für praktisch jedes Grundstück in Deutschland einen sogenannten Grundsteuerwert festgestellt. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Berechnung der ab 2025 geltenden Grundsteuer und wurde in einem stark typisierten, automatisierten Verfahren anhand weniger Parameter wie Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart und Baujahr ermittelt. Individuelle Besonderheiten eines konkreten Objekts in Beratzhausen, etwa ein ungewöhnlicher Grundstückszuschnitt oder ein besonderer Erhaltungszustand, fließen in dieses Verfahren nur eingeschränkt ein.
Der Grundbesitzwert für Erbschaft- und Schenkungsteuer
Wird eine Immobilie vererbt oder verschenkt, ermittelt das zuständige Finanzamt für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer einen eigenen Wert, den sogenannten Grundbesitzwert. Auch hier kommt grundsätzlich ein typisiertes Verfahren nach den §§ 176 bis 198 BewG zur Anwendung, das sich in der Methodik vom Verfahren für den Grundsteuerwert unterscheiden kann, auch wenn beide Werte auf denselben gesetzlichen Grundlagen des Bewertungsgesetzes aufbauen. Der Grundbesitzwert wird durch einen gesonderten Feststellungsbescheid festgesetzt, gegen den eigenständig vorgegangen werden kann.
Bedarfswert und Einheitswert – frühere Begriffe, die noch nachwirken
In älteren Unterlagen und in Gesprächen taucht mitunter noch der Begriff “Bedarfswert” auf, der vor einer Gesetzesreform für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke verwendet wurde und inhaltlich dem heutigen Grundbesitzwert entspricht. Der noch ältere “Einheitswert” wiederum war bis zur Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer und basierte teils auf Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964 beziehungsweise 1935. Wer heute einen Bescheid mit der Bezeichnung “Steuerwert” erhält, sollte deshalb genau prüfen, um welche der genannten Wertarten es sich handelt, da hiervon abhängt, welche Fristen und welche Rechtsgrundlagen einschlägig sind.
Beratzhausen: Lage, Bebauung und Besonderheiten für die Wertermittlung
Beratzhausen ist ein Markt im Landkreis Regensburg, gelegen im Tal der Schwarzen Laber in der Oberpfalz, am Rand des Naturparks Altmühltal. Der Ort ist als Kneipp-Kurort anerkannt und weist einen historisch gewachsenen Ortskern mit teils denkmalgeschützter Bausubstanz auf, der von neueren Wohnsiedlungen und landwirtschaftlich geprägten Ortsteilen umgeben ist. Diese Mischung aus historischen Gebäuden, moderneren Einfamilienhäusern und landwirtschaftlichen Anwesen ist für die steuerliche Wertermittlung relevant, weil typisierte Bewertungsverfahren solche Unterschiede in der Bausubstanz nur bedingt abbilden können.
Gerade in Gemeinden mit einem gewachsenen historischen Ortskern wie Beratzhausen kann es vorkommen, dass ein pauschal ermittelter Steuerwert weder den tatsächlichen Erhaltungszustand eines älteren Gebäudes noch die besonderen Nutzungsbedingungen eines landwirtschaftlichen Anwesens angemessen berücksichtigt. Für Eigentümer in einer solchen Lage kann sich deshalb ein genauer Blick auf den festgesetzten Wert lohnen, bevor dieser unwidersprochen akzeptiert wird.
Wie das Finanzamt den Steuerwert ermittelt: das typisierte Massenverfahren
Unabhängig davon, ob es um den Grundsteuerwert oder um den Grundbesitzwert für Erbschaft- oder Schenkungsteuer geht, wendet die Finanzverwaltung standardisierte Verfahren nach dem Bewertungsgesetz an. Diese Verfahren sind auf eine effiziente Bearbeitung einer sehr großen Zahl von Grundstücken ausgelegt und stützen sich auf statistische Kennwerte wie Bodenrichtwerte, durchschnittliche Baukosten oder pauschalierte Liegenschaftszinssätze.
Vergleichswertverfahren
Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert einer Immobilie anhand von Kaufpreisen vergleichbarer Objekte oder anhand von Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse abgeleitet. Dieses Verfahren wird bevorzugt bei Eigentumswohnungen und bei Ein- und Zweifamilienhäusern angewendet, sofern ausreichend Vergleichsdaten vorliegen.
Ertragswertverfahren
Bei vermieteten oder gewerblich genutzten Objekten kommt regelmäßig das Ertragswertverfahren zur Anwendung. Hier fließen unter anderem die nachhaltig erzielbare Miete, der Bodenwert sowie ein typisierter Liegenschaftszinssatz in die Berechnung ein.
Sachwertverfahren
Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, für die keine ausreichenden Vergleichswerte vorliegen, sowie für viele landwirtschaftliche und gewerbliche Gebäude wird häufig das Sachwertverfahren herangezogen. Dabei werden typisierte Herstellungskosten für Gebäude und der Bodenwert addiert, wobei eine pauschale Alterswertminderung berücksichtigt wird. Individuelle bauliche Mängel oder ein tatsächlich höherer oder niedrigerer Sanierungsstand fließen in diese pauschale Berechnung nur eingeschränkt ein.
Warum der angesetzte Steuerwert gerade bei Immobilien wie in Beratzhausen oft zu hoch ausfällt
Da die genannten Verfahren auf typisierten, pauschalen Annahmen beruhen, kann der amtlich festgesetzte Steuerwert vom tatsächlich erzielbaren Marktwert einer konkreten Immobilie abweichen. In der Praxis zeigt sich dies besonders häufig bei folgenden Ausgangslagen.
Historische Bausubstanz und Sanierungsstau
Ältere Gebäude im historischen Ortskern von Beratzhausen können einen erheblichen Sanierungsbedarf aufweisen, etwa bei Dach, Fenstern, Heizungstechnik oder Feuchtigkeitsschutz. Die typisierte Alterswertminderung im Sachwertverfahren bildet einen solchen individuellen Sanierungsstau in der Regel nicht in vollem Umfang ab, sodass der ermittelte Wert höher ausfallen kann, als es dem tatsächlichen Zustand entspricht.
Individuelle Lage- und Zuschnittsnachteile
Ein ungünstiger Grundstückszuschnitt, eine schwierige Erschließungssituation, Hanglage oder eine unmittelbare Nachbarschaft zu einer stark befahrenen Straße können den tatsächlichen Wert einer Immobilie mindern, ohne dass ein typisiertes Verfahren dies automatisch berücksichtigt. Auch Rechte Dritter wie ein eingetragenes Wegerecht oder ein Nießbrauch wirken sich wertmindernd aus, werden in pauschalen Verfahren aber häufig nicht erfasst.
Landwirtschaftlich geprägte Grundstücke und Hofstellen
Im Umland von Beratzhausen finden sich landwirtschaftlich geprägte Anwesen und ehemalige Hofstellen, deren Bewertung besondere Anforderungen stellt. Nebengebäude wie Scheunen oder Stallungen mit eingeschränkter oder aufgegebener Nutzung können in typisierten Verfahren mit einem höheren Wert angesetzt werden, als es ihrem tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzen entspricht.
Der gesetzliche Weg zum Nachweis eines niedrigeren Werts: § 198 BewG und § 194 BauGB
Der Gesetzgeber hat für diese Fälle eine sogenannte Öffnungsklausel geschaffen. Nach § 198 Abs. 1 BewG wird ein niedrigerer Wert angesetzt, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass der gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit am Bewertungsstichtag niedriger ist als der nach den typisierten Verfahren ermittelte Wert.
Gutachten nach § 198 Abs. 2 BewG
Nach § 198 Abs. 2 BewG kann regelmäßig auch das Gutachten einer Person als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist. Kenneth Kooter B.A. ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert, sodass ein von ihm erstelltes Gutachten diese gesetzliche Voraussetzung erfüllen kann.
Verkehrswert-Definition nach § 194 BauGB
Der im Gutachten zu ermittelnde Wert orientiert sich an der Definition des Verkehrswerts nach § 194 BauGB. Danach wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks zum Bewertungsstichtag ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Diese Definition stellt bewusst auf objektive, marktbezogene Kriterien ab und blendet etwa einen besonderen persönlichen Liebhaberwert aus.
Tatsächlicher Kaufpreis nach § 198 Abs. 3 BewG
Alternativ kann nach § 198 Abs. 3 BewG auch ein innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommener Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück als Nachweis dienen, sofern sich die dafür maßgeblichen Umstände gegenüber dem Bewertungsstichtag nicht wesentlich verändert haben. In der Praxis liegt ein solcher zeitnaher Kaufpreis jedoch nicht immer vor, sodass ein Sachverständigengutachten häufig der praktikablere Weg ist.
Einspruch oder Antrag auf schlichte Änderung: die verfahrensrechtlichen Wege
Ist der Feststellungsbescheid bereits ergangen, stehen grundsätzlich zwei verfahrensrechtliche Wege offen, um den Wertansatz korrigieren zu lassen.
Einspruch nach § 355 AO
Der klassische Weg ist der Einspruch nach § 355 AO. Er muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden. Der Einspruch eröffnet die vollständige Überprüfung des Bescheids und kann mit der Vorlage eines Sachverständigengutachtens als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG begründet werden.
Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 AO
Ist von vornherein klar, dass nur ein einzelner, klar abgrenzbarer Punkt korrigiert werden soll, kann alternativ ein Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO gestellt werden. Dieser muss dem Finanzamt spätestens bis zum Ablauf der Einspruchsfrist vorliegen und kann in geeigneten Fällen zu einer zügigeren, weniger formellen Korrektur führen als ein förmlicher Einspruch.
Fristen im Überblick
In beiden Fällen gilt: Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheids und beträgt einen Monat. Bei Zusendung per einfachem Brief innerhalb Deutschlands wird der Bescheid gesetzlich vermutet als am dritten Tag nach Aufgabe zur Post bekanntgegeben. Wer den Eindruck hat, dass der Steuerwert zu hoch angesetzt wurde, sollte deshalb zeitnah nach Erhalt des Bescheids aktiv werden, da für die Erstellung eines belastbaren Gutachtens ebenfalls Zeit eingeplant werden muss.
Ablauf einer Begutachtung durch einen zertifizierten Sachverständigen
Damit ein Gutachten innerhalb der laufenden Frist vorgelegt werden kann, ist ein strukturierter Ablauf hilfreich.
Erstgespräch und Unterlagenprüfung
Am Anfang steht ein Erstgespräch, in dem der vorliegende Feststellungsbescheid, der Bewertungsanlass sowie bereits vorhandene Unterlagen wie Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne oder ein bestehender Energieausweis gesichtet werden. Bereits hier lässt sich häufig eine erste Einschätzung abgeben, ob eine Begutachtung erfolgversprechend erscheint.
Ortstermin in Beratzhausen
Im Anschluss erfolgt ein Ortstermin vor Ort in Beratzhausen, bei dem der bauliche Zustand, Ausstattung, Modernisierungsgrad und eventuelle wertmindernde Faktoren wie Feuchtigkeitsschäden oder ein erkennbarer Sanierungsstau dokumentiert werden. Auch Besonderheiten des Grundstücks, etwa Zuschnitt, Erschließung oder eingetragene Rechte Dritter, werden erfasst.
Auswertung und Übergabe des Gutachtens
Auf Grundlage der Ortsbesichtigung und der Unterlagenprüfung wird der Verkehrswert nach § 194 BauGB mit einem für das jeweilige Objekt geeigneten Wertermittlungsverfahren ermittelt und in einem schriftlichen Gutachten dokumentiert. Dieses kann anschließend als Nachweis im Einspruchsverfahren oder im Rahmen eines Antrags auf schlichte Änderung beim Finanzamt vorgelegt werden.
Kosten eines Gutachtens: wovon der Aufwand abhängt
Belastbare pauschale Preisangaben sind ohne Kenntnis des konkreten Objekts nicht seriös möglich. Die Kosten eines Gutachtens hängen unter anderem von der Objektart, der Größe und Anzahl der zu bewertenden Einheiten, dem konkreten Bewertungsanlass, dem Umfang der bereits vorliegenden Unterlagen sowie dem Aufwand für den Ortstermin und die Ausarbeitung des Gutachtens ab. Die konkreten Kosten lassen sich nach einer kurzen Prüfung der Immobilie und des Bewertungsanlasses einschätzen.
Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 EStG als verwandtes Thema
Neben der Frage eines zu hohen Steuerwerts für Erbschaft-, Schenkung- oder Grundsteuerzwecke gibt es ein weiteres, eigenständiges Thema mit eigener Rechtsgrundlage: die Absetzung für Abnutzung bei vermieteten Immobilien nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Danach kann anstelle der gesetzlich typisierten AfA die der tatsächlichen kürzeren Nutzungsdauer eines Gebäudes entsprechende Abschreibung angesetzt werden, wenn diese nachgewiesen wird. Der Bundesfinanzhof hat wiederholt klargestellt, dass der Nachweis mit jeder Methode geführt werden kann, die im Einzelfall geeignet erscheint, und dass an diesen Nachweis keine überzogenen Anforderungen zu stellen sind. Dieses Thema betrifft in erster Linie vermietete Objekte und ist von der Frage eines zu hohen Steuerwerts im Sinne dieses Beitrags zu unterscheiden, kann aber bei vermieteten Immobilien in Beratzhausen zusätzlich relevant sein.
Typische Fehler im Umgang mit einem zu hohen Steuerwertbescheid
In der Praxis führen bestimmte Verhaltensweisen häufig dazu, dass Eigentümer die Möglichkeit einer Korrektur ungenutzt lassen. Dazu zählt insbesondere, den Bescheid nach Erhalt zunächst zurückzulegen, bis die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist. Ebenfalls problematisch ist es, dem Finanzamt eine formlose eigene Werteinschätzung ohne fundierte Grundlage vorzulegen, da eine solche Einschätzung regelmäßig nicht als Nachweis im Sinne des § 198 BewG anerkannt wird. Auch die Annahme, ein einmal festgesetzter Bescheid sei grundsätzlich bindend und könne nicht mehr angepasst werden, führt in der Praxis dazu, dass berechtigte Korrekturmöglichkeiten ungenutzt bleiben. Wird ein Gutachten in Auftrag gegeben, sollte zudem frühzeitig auf eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Qualifikation des Sachverständigen geachtet werden, da dies eine gesetzliche Voraussetzung nach § 198 Abs. 2 BewG ist.
Häufige Fragen zum Steuerwert einer Immobilie in Beratzhausen
Was genau ist mit “Steuerwert” einer Immobilie gemeint?
Der Begriff “Steuerwert” wird umgangssprachlich für unterschiedliche amtliche Werte verwendet, etwa den Grundsteuerwert, der Grundlage der Grundsteuer ist, oder den Grundbesitzwert, der für Erbschaft- und Schenkungsteuerzwecke festgestellt wird. Welcher Wert konkret gemeint ist, ergibt sich aus der Bezeichnung und dem Rechtsbehelf im jeweiligen Feststellungsbescheid. Da für die einzelnen Wertarten teils unterschiedliche Fristen und Verfahren gelten, lohnt sich zunächst ein genauer Blick in den Bescheid, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
Muss ich einen als zu hoch empfundenen Steuerwert einfach akzeptieren?
Nein. Das Gesetz sieht in § 198 BewG ausdrücklich vor, dass ein niedrigerer tatsächlicher Wert nachgewiesen werden kann, wenn der typisiert ermittelte Wert über dem gemeinen Wert der Immobilie liegt. Voraussetzung ist ein geeigneter Nachweis, etwa in Form eines Sachverständigengutachtens, sowie die Einhaltung der geltenden Fristen für Einspruch oder Änderungsantrag.
Wie viel Zeit bleibt mir nach Erhalt des Bescheids?
Nach § 355 AO beträgt die Einspruchsfrist einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Bei Versendung per einfachem Brief innerhalb Deutschlands gilt der Bescheid gesetzlich als am dritten Tag nach Aufgabe zur Post bekanntgegeben. Innerhalb dieser Frist muss entweder ein Einspruch eingelegt oder ein Antrag auf schlichte Änderung gestellt werden, weshalb frühzeitiges Handeln empfehlenswert ist.
Was ist der Unterschied zwischen einem Einspruch und einem Antrag auf schlichte Änderung?
Ein Einspruch nach § 355 AO eröffnet die vollständige Überprüfung des Bescheids durch das Finanzamt und kann grundsätzlich auch zu einer Änderung zu Lasten des Steuerpflichtigen führen, sofern das Finanzamt auf diese Möglichkeit hinweist. Ein Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 AO zielt dagegen auf einen konkret bezeichneten, abgrenzbaren Punkt und kann in geeigneten Fällen unkomplizierter sein. Welcher Weg passender ist, hängt vom Einzelfall ab.
Reicht eine formlose eigene Einschätzung des Werts als Nachweis gegenüber dem Finanzamt aus?
In der Regel nicht. Nach § 198 Abs. 2 BewG kann insbesondere ein Gutachten einer Person als Nachweis dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Grundstückswertermittlung bestellt oder zertifiziert worden ist. Eine formlose eigene Schätzung ohne diese Qualifikation erfüllt diese gesetzliche Voraussetzung im Regelfall nicht.
Wird ein vorgelegtes Sachverständigengutachten vom Finanzamt automatisch übernommen?
Ein Gutachten kann als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen, ersetzt aber nicht die eigenständige Prüfung durch das Finanzamt. Das Finanzamt würdigt das vorgelegte Gutachten im Rahmen des Einspruchs- oder Änderungsverfahrens und kann bei Zweifeln Rückfragen stellen oder eigene Ermittlungen anstellen. Ein methodisch sauber erstelltes, nachvollziehbares Gutachten erhöht jedoch die Wahrscheinlichkeit einer Anerkennung.
Spielt der Bodenrichtwert eine Rolle bei der Bewertung meines Grundstücks in Beratzhausen?
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher, aus Kaufpreisen abgeleiteter Lagewert für eine bestimmte Bodenrichtwertzone und fließt in mehrere typisierte Bewertungsverfahren ein. Er ist jedoch nicht mit dem individuellen Wert eines konkreten Grundstücks gleichzusetzen, da Lage, Zuschnitt, Erschließung und weitere Faktoren innerhalb einer Zone variieren können. Aktuelle Bodenrichtwerte für Beratzhausen können beim zuständigen Gutachterausschuss beziehungsweise über BORIS Bayern abgefragt werden.
Betrifft ein zu hoher Steuerwert auch Erbengemeinschaften mit mehreren Erben?
Ja. Bei einer Erbengemeinschaft wird der Grundbesitzwert für die wirtschaftliche Einheit insgesamt festgestellt und den Miterben anteilig zugerechnet. Halten mehrere Miterben den festgesetzten Wert für zu hoch, können sie gemeinsam oder über eine bevollmächtigte Person Einspruch einlegen beziehungsweise ein Gutachten in Auftrag geben, das für alle Beteiligten als Nachweis dient.
Kann ein Gutachten auch bei der neuen Grundsteuer in Beratzhausen relevant sein?
Grundsätzlich gelten für den Nachweis eines niedrigeren Grundsteuerwerts eigene verfahrensrechtliche Regelungen, die sich von denen für den Grundbesitzwert bei Erbschaft- und Schenkungsteuer unterscheiden können. In beiden Fällen kann jedoch ein methodisch sauberes Gutachten zur tatsächlichen Wertermittlung beitragen. Welche konkreten Nachweismöglichkeiten im Einzelfall bestehen, sollte anhand des jeweiligen Bescheids geprüft werden.
Was passiert, wenn ich die Einspruchsfrist versäume?
Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Bescheid grundsätzlich bestandskräftig, sodass eine Korrektur nur noch unter engen, gesetzlich geregelten Ausnahmevoraussetzungen möglich ist, etwa bei bestimmten Änderungsvorschriften der Abgabenordnung oder bei nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen. Eine fristgerechte Reaktion ist deshalb deutlich unkomplizierter als der Versuch einer nachträglichen Korrektur.
Nächste Schritte für Eigentümer in Beratzhausen
Wer in Beratzhausen einen Feststellungsbescheid mit einem aus eigener Sicht zu hohen Steuerwert erhalten hat, sollte zunächst prüfen, um welche Wertart es sich handelt, und die Frist von einem Monat für Einspruch oder Änderungsantrag im Blick behalten. Innerhalb dieser Frist kann ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben werden, das den Verkehrswert nach § 194 BauGB ermittelt und als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG dienen kann. Weitere Informationen zu den Leistungen von KTC Immobilien rund um Verkehrswertgutachten und Finanzamt-Gutachten finden sich auf ktc.bayern.
Über den Sachverständigen: Kenneth Kooter B.A.
Kenneth Kooter ist zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und bei KTC Immobilien für professionelle Immobilienbewertungen tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem Verkehrswertgutachten sowie Bewertungen für unterschiedliche private, steuerliche und wirtschaftliche Bewertungsanlässe. Er ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. KTC Immobilien ist insbesondere in Regensburg, Deggendorf, Nürnberg und weiteren Regionen Bayerns tätig.
